250.000 Euro Strafe für Händler, die mit „Dubai Chocolate“ spekulieren

250.000 Euro Strafe für Händler, die mit „Dubai Chocolate“ spekulieren


Der aktuelle Trend auf der ganzen Welt sind Dubai-Pralinen, die bei Käufern und Unternehmen zu einer Sensation geworden sind. Das Kölner Gericht in Deutschland hat strengere Maßnahmen hinsichtlich möglicher Spekulationen über dieses Produkt ergriffen.

Das Kölner Gericht hat heute entschieden, dass nur die unter demselben Namen aus dem Arabischen Emirat importierte „Dubai Chocolate“ diesen Namen behalten darf.

Nach der Gerichtsentscheidung darf ein Schokoladenprodukt, das nicht in Dubai hergestellt wird, nicht als „Dubai Chocolate“ bezeichnet werden.

Der Verbraucher geht davon aus, dass ein Produkt mit diesem Namen in Dubai hergestellt wird und besteht somit die Gefahr, getäuscht zu werden„, heißt es in der Begründung dieser Entscheidung.

Händler, die ab heute gegen diese Entscheidung verstoßen, werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe von 250.000 Euro bestraft, wenn sie „Dubai Chocolate“ verkaufen.

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