Vor einem Tag aus Spanien ausgeliefert, lässt das Sondergericht Leonard Luz im Gefängnis

Vor einem Tag aus Spanien ausgeliefert, lässt das Sondergericht Leonard Luz im Gefängnis


GJKKO hat Leonard Luz im Gefängnis zurückgelassen, der wegen der Ermordung von Hajrulla und Matodashaj angeklagt ist und gestern aus Spanien ausgeliefert wurde.

Luzi kam vier Monate nach seiner Festnahme in unserem Land an.

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Vollständiger Hinweis:

Der Beschwerdeführer, die Sonderstaatsanwaltschaft gegen Korruption und organisierte Kriminalität, reichte am 09.11.2024 beim Gericht einen Antrag mit dem Ziel ein: „Befragung und Überprüfung der Bedingungen für die Durchführung der Maßnahme zur persönlichen Sicherheit gemäß Artikel 248 des.“ Strafgesetzbuch, an den Angeklagten Leonard Luzi“. 2.

Am Ende des Prozesses entschied das Sondergericht erster Instanz für Korruption und organisierte Kriminalität mit einem Gremium bestehend aus Richter Bib Ndreca auf der Grundlage der Artikel 248, 228, 229, 230 und 245 des Strafgesetzbuchs mit der Entscheidung Nr. 136 vom 10.11.2024, entschieden:

1. Fortsetzung der Umsetzung der in Artikel 238 des Strafgesetzbuchs vorgesehenen Zwangsmaßnahme zur persönlichen Sicherheit „Festnahme im Gefängnis“, die dem Angeklagten Leonard Luzi (alias Zejno, alias Sejno) mit der Entscheidung Nr. 11 vom 05.02.2024 des Sondergerichts erster Instanz für Korruption und organisierte Kriminalität.

2. Die Sonderstaatsanwaltschaft gegen Korruption und organisierte Kriminalität und die Kriminalpolizei werden angewiesen, diese Entscheidung auszuführen. 3. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von 5 (fünf) Tagen, beginnend mit dem Tag nach Bekanntgabe dieser Entscheidung, beim Sonderberufungsgericht für Korruption und organisierte Kriminalität Berufung eingelegt werden. Tirana, am 10.11.2

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