Die Versammlung des Kosovo prüft den Gesetzentwurf für den Haushalt 2025

Die Versammlung des Kosovo prüft den Gesetzentwurf für den Haushalt 2025


Am 21. November prüft die Versammlung des Kosovo die zweite Lesung des Gesetzentwurfs über die Haushaltszuweisungen für das Jahr 2025, der sich auf 3,6 Milliarden Euro beläuft.

Der Gesetzentwurf wurde am 11. November in erster Lesung angenommen.

Der Wert des Haushaltsentwurfs für 2025 liegt um 9 Prozent über dem Haushalt 2024, der einen Wert von 3,3 Milliarden Euro hatte.

Die Regierungspartei Vetëvendosje-Bewegung hat erklärt, dass dieser Haushalt wirtschaftliche Stabilität und das Wohlergehen der Bürger gewährleisten werde.

Mittlerweile bezeichnen die Oppositionsparteien es als „Überlebenshaushalt“.

Aus diesem Grund haben die drei Oppositionsparteien, die Demokratische Liga des Kosovo (LDK), die Demokratische Partei des Kosovo (PDK) und die Allianz für die Zukunft des Kosovo (AAK), bekräftigt, dass sie nicht für den Haushaltsentwurf stimmen werden und habe die Sitzung abgebrochen. Mehrere Abgeordnete der PDK sind in den Plenarsaal zurückgekehrt und haben einige Änderungsanträge zur Abstimmung vorgelegt.

Vom Budget von 3,6 Milliarden Euro soll mit über 1,1 Milliarden Euro der größte Teil auf die Kategorie Zuschüsse und Transfers entfallen, gefolgt von Investitionen mit über 930 Millionen Euro.

Der Gesetzentwurf für den Haushalt 2025 muss spätestens bis Ende dieses Jahres verabschiedet werden. Allerdings kann es nur genehmigt werden, wenn die Versammlung über das erforderliche Quorum von 61 Abgeordneten im Saal verfügt.

Anschließend wird das von der Versammlung genehmigte Gesetz vom Präsidenten der Versammlung unterzeichnet und vom Präsidenten der Republik verkündet.

Präsident Vjosa Osmani muss es innerhalb von acht Tagen nach Erhalt des Gesetzes unterzeichnen. Wenn Präsidentin Osmani innerhalb von acht Tagen nach Erhalt des Gesetzes keine Entscheidung über dessen Verkündung oder Rückgabe trifft, gilt das Gesetz als ohne ihre Unterschrift verkündet und wird im Amtsblatt veröffentlicht. Daher tritt das Gesetz 15 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik Kosovo in Kraft, sofern das Gesetz selbst nichts anderes vorsieht.

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