Am Mittwoch beschloss die Regierung die Belohnung in Höhe von 15.000 (fünfzehntausend) ALL für Personen gemäß den folgenden Kategorien, zu denen auch Personen gehören, die eine Altersrente beziehen, bis zur Rentenhöhe von 20.000 (zwanzigtausend). ) ALLE; Personen, die eine Invalidenrente, eine Familienrente oder eine Sozialrente beziehen; diejenigen, die keine Rente beziehen, sondern nur finanziell behandelt werden, wie Kinder in der Obhut der Republik; Personen, die keine Rente beziehen, sondern lediglich eine finanzielle Sonderbehandlung genießen; sowie diejenigen, die keine Rente beziehen, sondern nur eine finanzielle Entschädigung erhalten, wie LANÇ-Veteranen.
Die Entscheidung der Regierung umfasst auch Personen, die aufgrund ihres Dienstalters in den Genuss einer vorzeitigen Pensionierung kommen, und zwar bis zu einem Rentenbetrag von 20.000 (zwanzigtausend) ALL; Personen, die eine Rente beziehen, bis zu einem Rentenbetrag von 20.000 (zwanzigtausend) ALL, einschließlich dieses Betrags im Zusammenhang mit den Renten von Arbeitnehmern, die in Untertagebergwerken gearbeitet haben; Personen, die eine besondere finanzielle Behandlung genießen, bis zu einem Rentenbetrag von 20.000 (zwanzigtausend) ALL, einschließlich dieses Betrags, gemäß dem Gesetz „Über eine besondere Behandlung von Arbeitnehmern, die in Bergwerken und unter Tage gearbeitet haben“.
„Die Belohnung erhalten auch Personen, die eine besondere finanzielle Behandlung genießen, bis zu einem Rentenbetrag von 20.000 (zwanzigtausend) Lek, der mit der Sonderbehandlung von Mitarbeitern zusammenhängt, die in einigen Unternehmen der Militärindustrie gearbeitet haben, sowie.“ Personen, die aufgrund einer schwierigen Tätigkeit eine Rente beziehen, bis zu einem Rentenbetrag von 20.000 (zwanzigtausend) ALLEN, einschließlich dieses Betrags, gemäß dem Gesetz „Über die finanzielle Zusatzbehandlung von Arbeitnehmern, die in Untertagebergwerken gearbeitet haben, Angestellte der Öl- und Gasindustrie und Angestellte, die in der Metallurgie gearbeitet haben“, heißt es in der Entscheidung der Regierung.
Dabei wird die Belohnung in Höhe von 10.000 (zehntausend) ALLEN von den Personen gemäß den folgenden Kategorien erhalten:
a) Personen, die gemäß dem Gesetz „Über Renten von Mitgliedern landwirtschaftlicher Genossenschaften in der Volksrepublik Albanien“ eine Altersrente beziehen, deren Rentenbetrag 20.000 (zwanzigtausend) ALL übersteigt;
b) Personen, die gemäß dem Gesetz „Über die Sonderbehandlung von Arbeitnehmern, die in einigen Unternehmen der Militärindustrie gearbeitet haben“ eine besondere finanzielle Behandlung genießen, die den Rentenbetrag von 20.000 (zwanzigtausend) ALL übersteigt;
c) Personen, die eine Rente beziehen, deren Rentenbetrag 20.000 (zwanzigtausend) ALL gemäß dem Gesetz „Über die Renten von Arbeitnehmern, die in Untertagebergwerken gearbeitet haben“ übersteigt;
ç) Personen, die eine besondere finanzielle Behandlung gemäß dem Gesetz „Über eine besondere Behandlung von Arbeitnehmern, die in Bergwerken und unter Tage gearbeitet haben“ genießen, mit einem Leistungsbetrag über 20.000 (zwanzigtausend) ALL;
d) Personen, die gemäß dem Gesetz „Über die zusätzliche Sozialversicherung der Soldaten der Streitkräfte, der Mitarbeiter der Staatspolizei und der Garde“ eine vorgezogene Dienstaltersrente mit einem Leistungsbetrag über 20.000 (zwanzigtausend) ALL beziehen der Republik, des Staatsinformationsdienstes, der Gefängnispolizei, der Brandschutzpolizei und der Rettung der Mitarbeiter des Internen Kontrolldienstes in der Republik von Albanien“, geändert;
dh) Personen, die keine Rente, sondern nur eine besondere staatliche Rente beziehen, die gemäß Artikel 5 des Gesetzes Nr. 7703 vom 11.5.1993 „Über die soziale Sicherheit in der Republik Albanien“ festgelegt wird;
e) Personen, die keine Rente gemäß dem Gesetz „Über die soziale Sicherheit in der Republik Albanien“ beziehen, aber eine Zusatzrente erhalten, die gemäß dem Gesetz „Über zusätzliche staatliche Renten für Personen, die verfassungsmäßige Funktionen ausüben, und für Staatsbedienstete“ festgelegt wird. , in der geänderten Fassung;
ë) Personen, die aufgrund eines schwierigen Berufs eine Rente gemäß Artikel 5 des Gesetzes Nr. 29/2019 „Über die finanzielle Zusatzbehandlung von Arbeitnehmern, die in Untertagebergwerken gearbeitet haben, von Arbeitnehmern in der Ölindustrie und von Gas- und Gasindustrie“ beziehen Arbeitnehmer, die in der Metallurgie tätig waren“, mit einem Leistungsbetrag von über 20.000 (zwanzigtausend) ALL.
Anspruch auf die Prämie haben in dem gemäß Punkt 1 und 2 dieser Entscheidung bestimmten Umfang auch diejenigen Personen, deren Leistungsbeginn bis zum 31.12.2024, einschließlich dieses Datums, liegt und auf die sie einen Anspruch haben erhalten diese Belohnung nur einmal, obwohl sie möglicherweise von mehr als einer Vergünstigung profitieren.
Die finanziellen Auswirkungen, die sich aus der Umsetzung dieses Beschlusses ergeben, belaufen sich auf einen Betrag von ALLEN 9.873.862.000, aufgeteilt in ALLE 9.805.225.000 für die Belohnung und ALLE 68.637.000 Verwaltungskosten für die Gewährung der Belohnung.
Die Prämien werden im Dezember 2024 auf die Konten der Rentner überwiesen und in diesem Monat ausgezahlt. In Fällen, in denen die tatsächlichen Zahlungen nicht innerhalb des Monats Dezember 2024 erfolgen, werden sie bis zum 30.6.2025 gezahlt. Nicht beanspruchte Prämien verfallen nach dem 30.06.2025.
MANAGEMENT
Die Verwaltung der Budgetfonds für die Vergütung der Rentner, die Festsetzung der Vergütung für jeden Leistungsempfänger und die Zahlungen erfolgen durch das Institut für soziale Sicherheit, die albanische Post, sh.a. und Banken der zweiten Ebene nach den gleichen geltenden Verfahren an die Verwaltung des Sozialversicherungsfonds.
Die finanziellen Auswirkungen in Höhe von ALLEN 9.873.862.000 werden wie folgt getragen:
a) In Höhe von ALLEN 3.650.000.000,- aus dem im Haushaltsplan 2024 genehmigten Fonds „Kontingent für Rentnerbonus“;
b) In Höhe von ALLEN 2.444.000.000 aus dem im Haushaltsplan 2024 genehmigten Fonds „Rentenindexierung“;
c) In Höhe von ALLEN 3.779.862.000,- aus dem Staatshaushalt und dem Planhaushalt für soziale Sicherheit, für das Jahr 2024.“
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