Die Regierung hat beschlossen, albanische Familien zu finanzieren, die erneuerbare Energiequellen zum Heizen und Kühlen installieren möchten.
Die Entscheidung wurde vom Ministerrat getroffen, in dem die vier Förderprogramme klar definiert und erläutert werden, die den Weg für energiesparende Finanzierungsmaßnahmen ebnen. „Der Minister genehmigt die Verordnung zur Festlegung der Quoten, Kriterien, Regeln, Verfahren und Methoden für Familienkunden, die von Finanzierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung profitieren: Sonnenkollektoren zur Warmwasserbereitung mit Speicherung, kleine Biomasseanlagen, Wärmepumpen, Zentralheizung usw Kühlung.
„In der Verordnung gemäß Nummer 1 werden alle notwendigen Kriterien für die erfolgreiche Umsetzung und langfristige Nutzung der durch die Förderung gewonnenen Technologie festgelegt, darunter die Kriterien der Gestaltung, Sicherheit, Stabilität, regelmäßigen Wartung und der Überwachungsstruktur“, heißt es in der Entscheidung . Darin wird betont, dass der Nutzen der Förderung nur dann zum Tragen kommt, wenn Endkunden beabsichtigen, bestehende Technologien zu ersetzen, die fossile Ressourcen wie Kraftstoffe nutzen. Die Verordnung des Ministers geht konkret auf alle relevanten Anforderungen und Kriterien der Technologien ein.
FÖRDERMASSNAHME
Dem Beschluss zufolge beträgt die Finanzierung für solare Warmwasserbereitungsanlagen 70 % des Investitionswerts, berechnet für einen maximalen Investitionswert von 140.000, während die Finanzierung für Biomasse- oder Biobrennstoffkessel 20 % des Investitionswerts für a beträgt Maximaler Investitionswert von 250.000. Außerdem ist festgelegt, dass für Wärmepumpen 20 % des Investitionswerts übernommen werden maximale Investitionssumme von 600.000 ALL, während für Zentralheizung und -kühlung in Wohnungen die Finanzierung 30 % des Investitionswertes bei einem maximalen Investitionswert von 3.000.000 ALL umfasst.
Die Entscheidung der Regierung definiert auch die Kriterien, die Familien erfüllen müssen, um von diesen Programmen zu profitieren. Dazu gehört unter anderem die Vorlage eines Energieauditberichts, außer wenn es sich um Solarpaneele zur Warmwasserbereitung handelt. Außerdem wird festgelegt, dass in Fällen, in denen es für Solarpaneele beantragt wird, die Begünstigten Familien sind, die einen relativ hohen Energieverbrauch haben, der mehr als 400 kWh pro Monat betragen muss. /Gazeta Panorama
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