An diesem Freitag entschied das Verfassungsgericht, den Antrag des Schwiegersohns von Sali Berisha abzulehnen, da es nicht gelungen war, die für eine Entscheidung erforderliche Mehrheit von fünf Richtern zu bilden.
Jamarbër Malltezi forderte die Aufhebung der Maßnahme „Hausarrest“ und eine unabhängige Untersuchung der Ermittlungsakte „Partizani“. Wegen dieser Akte wurde auch der frühere Premierminister Sali Berisha angeklagt.
Mitteilung des Verfassungsgerichtshofs:
Am 05.12.2024 befasste sich das Verfassungsgericht (Gerichtshof) mit dem Fall des Klägers Jamarbër Malltezi mit dem Ziel, die Entscheidungen Nr. 112, vom 20.10.2023 und Nr. 116 vom 23.10.2023 des Sondergerichts erster Instanz für Korruption und organisierte Kriminalität; NEIN. 56 vom 21.11.2023 des Berufungsgerichts für Korruption und organisierte Kriminalität; NEIN. 00-2024-384 vom 05.03.2024 des Strafkollegiums des Obersten Gerichtshofs als unvereinbar mit der Verfassung der Republik Albanien.
Am Ende der Prüfung des Falles entschied das Gericht auf der Grundlage von Artikel 73 Absatz 4 des Gesetzes Nr. Mit dem Beschluss Nr. 8577 vom 10.02.2000 „Über die Organisation und Arbeitsweise des Verfassungsgerichts“ in der geänderten Fassung wurde entschieden, den Antrag zurückzuweisen, da die erforderliche Entscheidungsmehrheit von 5 Richtern nicht zustande kam.
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