3 SEPA-Verfahren für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro/ Ab April gelten die Banken individuell. Hier sind die Dienstleistungen, die angeboten werden

3 SEPA-Verfahren für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro/ Ab April gelten die Banken individuell. Hier sind die Dienstleistungen, die angeboten werden


Am 21. November dieses Jahres wurde Albanien offiziell Teil des Single Euro Payments Market (SEPA). Bevor Bürger jedoch grenzüberschreitende Zahlungen in Euro tätigen können, müssen Geschäftsbanken oder andere Institutionen, die Zahlungsdienste anbieten, zunächst einzeln einen Antrag auf SEPA-Verfahren stellen.

Doch wie funktioniert der individuelle Bankmitgliedschaftsprozess und welche 3 SEPA-Verfahren gibt es?

SEPA umfasst die Verfahren „Überweisung“, „Sofortüberweisung“ und „Zuletztschrift“. Das Überweisungsverfahren ermöglicht die Überweisung von Zahlungen in Euro zwischen Bankkonten in SEPA-Ländern, in der Regel innerhalb eines Tages. Mit der Sofortüberweisung können Transaktionen in Echtzeit durchgeführt werden, so dass Überweisungen in Euro innerhalb weniger Sekunden erfolgen. Das Zuletztschriftverfahren ermöglicht es bestimmten Unternehmen oder Institutionen, Gelder direkt von den Bankkonten der Kunden einzuziehen, immer mit deren vorheriger Zustimmung. Dabei handelt es sich in der Regel um Zahlungen, die der Einzelne regelmäßig leistet, etwa Zahlungen für Versorgungsleistungen, Strom, Wasser, Festnetz- und Mobiltelefonie, Abonnements, Versicherungsprämien und andere.

Um sich für die SEPA-Verfahren bewerben zu können, müssen Zahlungsdienstleister bestimmte Vorkriterien erfüllen. Erst wenn eine Bank die vom European Payments Council festgelegten Kriterien erfüllt, kann sie sich um die Mitgliedschaft bewerben. Im Falle Albaniens werden Zahlungsdienstleister den Antrag im April 2025 stellen, etwa sechs Monate vor dem Datum der Betriebsbereitschaft. Der Zeitpunkt, an dem eine Bank bereit ist, SEPA-Dienste anzubieten, wird als Operational Readiness Date (ORD) bezeichnet. Dies bedeutet, dass ab dem 5. Oktober grenzüberschreitende Zahlungen in Euro mit SEPA-Mitgliedsländern zu den gleichen Bedingungen wie durchgeführt werden können sie in Bezug auf Kosten, Geschwindigkeit und Benutzerfreundlichkeit.

Der European Payments Council hat angekündigt, dass am 5. Oktober 2025 die neuen Regeln für den Betrieb der Systeme in Kraft treten werden, die von albanischen Zahlungsdienstleistern umgesetzt werden müssen, die diesen Systemen beitreten möchten.

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