Verbrauchsteuerpflichtige Waren werden in unserem Land teurer, da die Regierung plant, diese Steuer zu überprüfen.
Doch wie hoch ist die derzeit auf diese Produkte entrichtete Verbrauchsteuer, die somit in den Endpreis für die Verbraucher einfließt?
Für alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von 38 % wird die Verbrauchsteuer auf etwa 336,6 ALL/Liter berechnet.
Was das Weinprodukt betrifft: Wenn ein Wein einen Alkoholgehalt von 12,5 % oder weniger hat, wird die Verbrauchsteuer auf der Grundlage der Produktion berechnet.
Bei Erzeugern unter 10.000 HL pro Jahr wird die Verbrauchsteuer mit 31,4 ALL/Liter berechnet; und bei Erzeugern über 10.000 HL pro Jahr beträgt die Verbrauchsteuer ALLE 104,8/Liter.
Wenn ein Wein einen Alkoholgehalt von mehr als 12,5 % hat, wird die Verbrauchsteuer auf 41,9 ALL/Liter für Erzeuger unter 10.000 HL und auf 125,8 ALL/Liter für Erzeuger über 10.000 HL pro Jahr überschritten. Was dieses Produkt betrifft, plant die Regierung eine Vereinheitlichung der Verbrauchsteuer und die Abschaffung des Kriteriums der Produktionsmenge.
Wie wird die Verbrauchsteuer auf das Produkt Bier berechnet? Wenn das Bier einen Alkoholgehalt von 4,2 hat, beträgt die Berechnung der Verbrauchsteuer 31,2 ALL/Liter. Wenn das Branntweinprodukt einen Alkoholgehalt von 40 % aufweist, beträgt die Verbrauchsteuer 83,8 % pro Liter. Für mittelstarke alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 15 Vol.-%, aber nicht mehr als 22 Vol.-% beträgt die Verbrauchsteuer 54,5 ALL/Liter.
Bezüglich des Kaffeeprodukts beträgt die Verbrauchsteuer für ungerösteten Kaffee 0 ALL/kg und für Röstkaffee 62,9 ALL/kg. Für Zigaretten beträgt die Verbrauchsteuer 7500 ALL / 1000 Fäden.
Die Verbrauchsteuer auf Erdölgase und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe, die als Kraftstoff für Fahrzeugmotoren verwendet werden, beträgt 6,3 ALL/Liter.
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