Die albanische Entwicklungsbank/ Regierung gibt den Gesetzentwurf für die öffentliche Konsultation aus, der albanische Staat wird der Hauptaktionär sein

Die albanische Entwicklungsbank/ Regierung gibt den Gesetzentwurf für die öffentliche Konsultation aus, der albanische Staat wird der Hauptaktionär sein


Nach Erklärung von Premierminister Rama vor einigen Tagen, dass Albanien die albanische Entwicklungsbank, das Außenministerium für Unternehmertum und das Geschäftsklima haben, hat das Gesetz über die öffentliche Konsultation des Gesetzes erlassen.

Der Gesetzentwurf „Über die albanische Bank of Development“ zielt darauf ab, die Regeln für die Organisation und die Funktionsweise eines Finanzentwicklungsinstituts festzulegen und zu definieren, ähnlich wie die nationalen Werbebanken oder Institutionen, die in der Europäischen Union tätig sind.

Das Ziel der albanischen Entwicklungsbank, das auch vom abgekürzten Namen BZH anerkannt wird, hat das Hauptziel, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Landes zu fördern und kleine und mittelgroße Unternehmen zu unterstützen, einschließlich Mikroentwicklungen und Start-ups.

Die Hauptziele der albanischen Entwicklungsbank werden auch die Förderung von Exporten oder die Unterstützung von Projekten wichtiger wirtschaftlicher Entwicklung sein.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der albanische Staat der Haupt- und Erstaktionär der EDS mit einem Mindestanteil von 51% des Kapitals sein wird. Andererseits ist es zulässig, internationale Finanzinstitute und andere vom Ministerrat festgelegte Unternehmen einzubeziehen.

Es wird auch festgelegt, dass das anfängliche Kapital der albanischen Entwicklungsbank alle 10 Milliarden betragen wird, die vom albanischen Staat beigetragen und innerhalb eines Zeitraums von 4 Jahren zurückgezahlt wurden, gemäß den im Gesetz festgelegten Regeln.

Die albanische Entwicklungsbank wird das Recht haben, ein Bankkonto bei der Bank of Albania, im staatlichen Finanzministerium sowie bei lokalen oder internationalen Handelsbanken zu eröffnen.

Die albanische Entwicklungsbank wird von der Gewinnsteuer befreit sein und den Schwerpunkt der Ressourcen ermöglichen, ihre Entwicklungsziele zu erreichen.

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