Unternehmen und ihre Mitarbeiter müssen die „Personenstandserklärung“ unterzeichnen.
Grund dafür sind Gesetzesänderungen, die erstmals ab dem Zeitraum Januar 2025 gelten. Laut Steuergesetz gilt dies sowohl für laufende Arbeitsverhältnisse als auch für neu eingestellte Arbeitnehmer.
Die Erklärung, die den Abzug von der Steuerbemessungsgrundlage ermöglicht, kann von einer natürlichen Person nur einmal ausgefüllt werden, was für Doppelbeschäftigte von Vorteil ist, die sich dafür entscheiden müssen, dies nur bei einem Arbeitgeber zu tun.
Bei Doppelbeschäftigten wird das Nettogehalt beim zweiten Arbeitgeber gekürzt.
Heute sind an nur einem Arbeitsplatz über 700.000 Personen steuerpflichtig. Während die Daten des letzten Jahres auch fast 50.000 Doppelerwerbstätige zeigten.
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