Donnerstag, 3. Juli 2025
Deutschland soll seinen globalen Visa -Berufungsmechanismus, der als Probeverfahren bezeichnet wird, ab dem 1. Juli 2025 offiziell abgeschafft. Diese Änderung ist eine signifikante Verschiebung der Ablehnung des Visums für ausländische Staatsangehörige, darunter Nigerianer, denen ein Visum in Deutschland verweigert wird. Im Rahmen des neuen Systems können Personen, die sich mit einer Visa -Ablehnung aussetzen, keinen formellen Einspruch mehr einreichen und die Botschaft auffordern, die Entscheidung zu überdenken. Das deutsche Bundesauslandsbüro kündigte dieses Update über eine offizielle Erklärung auf seiner Website an, in der auch Einzelheiten zu verschiedenen neuen Einstiegsverfahren und Klarstellungen für Nicht-EU-Bürger angegeben wurden, die in Deutschland über 90 Tage leben, arbeiten oder studieren möchten.
Das Auslandsbüro des Bundes erklärte, dass das Probenkonstruktionsverfahren, das es den Antragstellern erlaubte, ihre Visumablehnungen in Frage zu stellen, nach dem 1. Juli 2025 nicht mehr vorhanden sein würde. Während diese Änderung die Option für eine formelle Berufung beseitigt, versicherte die Regierung, dass ein angemessener rechtlicher Schutz noch vorhanden wäre. Die Bewerber hätten weiterhin die Möglichkeit, rechtliche Rückgriffe zu verfolgen, obwohl die gesetzlich vorgeschriebenen rechtlichen Prozesse nicht durch die Abschaffung des Voraussetzungsprozesses beeinflusst werden würden. Die Botschaft wird nun Antragstellern die Gründe für ihre Visumablehnung zur Verfügung stellen und ihnen zwei Optionen für die Weiterentwicklung anbieten: Bestehen Sie entweder eine rechtliche Herausforderung vor Gericht oder stellen Sie einen neuen Visa -Antrag mit aktualisierten Unterlagen ein. Es wird erwartet, dass dieser neue Ansatz den Prozess rationalisiert, obwohl er die vorherige Methode des Einwands beseitigt.
Zusätzlich zu den Änderungen des Probenkonstruktionsverfahrens hat die Deutschlands Regierung das Antragsverfahren für langfristige Aufenthalte im Land klargestellt. Es wurde festgestellt, dass Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der EU, EWR (Europäisch -Wirtschaftsgebiet) und der Schweiz ein Visum erhalten müssten, bevor sie in Deutschland eintraten, wenn ihr Aufenthalt 90 Tage übersteigt oder wenn sie eine Beschäftigung eingehen möchten. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Länder. Die Bürger von Australien, Kanada, Japan, Neuseeland, Südkorea, Großbritannien und den Vereinigten Staaten erhalten eine visumfreie Einreise nach Deutschland und können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, sobald sie im Land angekommen sind. Diese Bestimmung stellt sicher, dass die Bürger dieser Nationen einen flexibleren Einstiegsprozess genießen können.
In der Erklärung der deutschen Behörden wurde ferner klargestellt, dass für Bürger aus Ländern außerhalb der EU, der EWR und der Schweiz, die nicht auf der visa-befreiten Liste stehen, das traditionelle Visumantragsverfahren befolgt werden muss. Diese Antragsteller müssen ihre Visumanträge über die entsprechende deutsche Botschaft oder das entsprechende Konsulat in ihrem Heimatland einreichen. Die Klarstellung stellt sicher, dass für ausländische Staatsangehörige keine Verwirrung darüber bestehen, wie Visumanträge für langfristige Aufenthalte in Deutschland vorgehen sollen.
Ein wichtiger Punkt in der Ankündigung war die erwartete Verarbeitungszeit für bestimmte Visumkategorien. Bei einigen Visumanträgen, insbesondere solchen, die sich auf das Studium, die Wiedervereinigung der Familie oder die Selbständigkeit beziehen, können Antragsteller aufgrund der Beteiligung der Einwanderungsbehörden längere Wartezeiten erleben. In einigen Fällen könnte sich die Verarbeitungszeit bis zu drei Monate oder sogar länger erstrecken. Die deutschen Behörden stellten klar, dass für diese Art von Visa die Genehmigung der verantwortlichen Einwanderungsbehörde in Deutschland im Allgemeinen erforderlich wäre. Diese Genehmigung muss von der Einwanderungsbehörde der spezifischen Region eingeholt werden, in der sich der Antragsteller befindet. In bestimmten Situationen können auch andere Behörden wie die Bundesbeschäftigungsbehörde an dem Genehmigungsprozess beteiligt sein, wodurch die Verarbeitungszeit weiter verlängert werden kann.
Das Auslandsbüro des Bundes erklärte, dass die diplomatische Mission das angeforderte Visum nur ausstellen könnte, sobald die Zustimmung der Einwanderungsbehörde eingeholt worden war. Diese neue Richtlinie ist für Bewerber zu verstehen, da sie hervorhebt, wie wichtig es ist, ausreichend Zeit für den Visumantragsprozess zu ermöglichen. Es wird den Antragstellern empfohlen, auf potenzielle Verzögerungen vorbereitet zu sein, insbesondere für langfristige Visa, die externe Zulassungen erfordern.
Andererseits wird erwartet, dass Beschäftigungsvisa schneller verarbeitet werden. Diese Arten von Visa benötigen normalerweise keine Genehmigungen mehrerer externer Behörden, was dazu beiträgt, den Prozess zu beschleunigen. Daher können diejenigen, die Beschäftigungsvisa beantragen, eine kürzere Wartezeit im Vergleich zu Antragstellern für Studien- oder Familien -Wiedervereinigungsvisa feststellen.
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Inhaber von National D -Visa für Deutschland. Diese Visa, die in der Regel an Personen ausgestellt werden, die vorhaben, über einen längeren Zeitraum in Deutschland zu bleiben, haben den zusätzlichen Vorteil, dass sie in der Region Schengen reisen. Inhaber eines nationalen D-Visums dürfen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen für bis zu 90 Tage durch die Schengen-Zone reisen. Diese Bestimmung gewährt mehr Flexibilität für Reisende, die während des Aufenthalts in Deutschland andere europäische Länder erkunden möchten, ohne zusätzliche Visa zu beantragen.
Die Ankündigung des Bundesauslands war ein erhebliches Update für die Visa-Verfahren für Nicht-EU-Staatsangehörige, die für langfristige Aufenthalte nach Deutschland eintreten wollten. Die Abschaffung des Probenkonsumverfahrens spiegelt zusammen mit den geklärten Richtlinien für Visumanträge und Verarbeitungszeiten das Engagement Deutschlands zur Anpassung seiner Einwanderungspolitik wider, um sowohl Bewerber als auch die Nation besser zu dienen. Obwohl erwartet wird, dass die Änderungen den Visumprozess rationalisieren, wird die Bewerber dazu ermutigt, gut vorbereitet zu sein und die neuen Anforderungen zu verstehen, um Verzögerungen oder Komplikationen zu vermeiden.
Dieser Schritt von Deutschland folgt mehreren anderen Veränderungen in der Einwanderungspolitik des Landes, einschließlich Änderungen des Fast-Track-Staatsbürgerschaftsprozesses für Einwanderer und der Fokus der Regierung auf die Integration von Ausländern in die Belegschaft und Wirtschaft. Diese politischen Aktualisierungen sind Teil einer umfassenderen Anstrengung von Deutschland, um die Einwanderungs- und Visumprozesse effizienter zu verwalten und gleichzeitig sicherzustellen, dass die gesetzlichen Rechte von Bewerbern aufrechterhalten werden.
Zusammenfassend wird ab dem 1. Juli 2025 die Abschaffung des Protestverfahrens die Art und Weise ändern, wie Visumablehnungen von der deutschen Regierung behandelt werden. Während Bewerber nicht mehr in der Lage sind, Visumabläufe formell in Frage zu stellen, haben sie dennoch die Möglichkeit, rechtliche Schritte zu verfolgen oder eine aktualisierte Dokumentation erneut anzuwenden. Zusammen mit den aktualisierten Visa-Verfahren für langfristige Aufenthalte und Klarstellungen in Bezug auf Visumverarbeitungszeiten zielen diese Änderungen darauf ab, den Prozess zu vereinfachen und mehr Transparenz für diejenigen zu bieten, die leben, arbeiten oder in Deutschland studieren möchten.
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