ERE erhöht die Abrechnungstransparenz, neue Kategorisierung und separate Abrechnung für Elektrofahrzeuge

ERE erhöht die Abrechnungstransparenz, neue Kategorisierung und separate Abrechnung für Elektrofahrzeuge


Die Energieregulierungsbehörde (ERE) hat eine neue Anweisung verabschiedet, die Lieferanten und Netzbetreiber dazu verpflichtet, den Stromverbrauch in der monatlichen Rechnung deutlich detaillierter und klarer anzugeben. Ziel ist es, Transparenz und eine faire Anwendung der Preise für verschiedene Verbraucherkategorien zu gewährleisten.

Diese Weisung ist für alle öffentlichen und freien Marktversorger sowie für den Verteilnetzbetreiber (VNB) verbindlich.

Verbrauchsrechnung für das Laden von Elektroautos separat

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Bereitstellung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge (EV) für Verbraucher.

In Fällen, in denen ein Verbraucher einen Ladepunkt mit einer Leistung von mehr als 11 kW installiert hat, wird die verbrauchte Energie durch eine unabhängige Messeinheit gemessen.

Dieser Verbrauch wird in einer separaten Rechnung mit Titel ausgewiesen „Ladeverbrauch von Elektrofahrzeugen (EV)“, mit dem entsprechenden, von ERE genehmigten Preis.

Für Bestandskunden mit Ladepunkten über 11 kW fallen keine zusätzlichen Kosten für die Installation des neuen Split-Metering-Systems an.

Maximale Transparenz für Eigenproduzenten

Richtlinie bringt spezifische Regeln auch für Verbraucher mit sich, die Strom aus erneuerbaren Quellen, wie etwa Photovoltaikanlagen, erzeugen.

Ihre monatliche Rechnung muss zwei separate Abschnitte enthalten: „Vom Verbraucher selbst erzeugte Energie (kWh)“ UND „Aus dem Netz empfangene Energie (kWh)“.

Die Nettoabrechnung zwischen diesen beiden Mengen wird gemäß der vom Ministerrat genehmigten Methode berechnet und in der Rechnung berücksichtigt.

Neue Kundenkategorien auf der Rechnung

Um die Anwendung bestimmter Tarife sicherzustellen, muss jede Rechnung den Abschnitt „Verbraucherkategorie gemäß Vertrag“ enthalten, in dem bestimmte Kategorien klar identifiziert werden, darunter:

  1. Haushalt mit einem Verbrauch unter 700 kW

2. Verbraucher von FMF (Lieferant der letzten Chance)

3. Objekt kulti

4. Bäckerei/Mehlproduktion

5. Ladepunkte/-stationen für Elektrofahrzeuge (EV).

6. Eigenproduktion (mit erneuerbaren Ressourcen)

7. Wasserversorgung und Kanalisation

ERE weist darauf hin, dass die nicht eindeutige Identifizierung der Verbraucherkategorie einen Verstoß darstellt und verwaltungsrechtliche Maßnahmen zur Folge hat. Lieferanten sind verpflichtet, ihre Abrechnungssysteme zu aktualisieren und ERE regelmäßig Bericht zu erstatten.

Join The Discussion