Das Jahr 2025 endet schätzungsweise mit Kosten für die Gewährung von Schadensersatz für ungerechtfertigte Entlassungen oder Entlassungen in Höhe von 284 Millionen ALL.
Für die nächsten drei Jahre, den Zeitraum 2026-2028, ist geplant, weitere 870 Millionen Lek oder etwa weitere 9 Millionen Euro für die Erfüllung der Verpflichtungen aus rechtskräftigen Gerichtsentscheidungen für Entlassene auszugeben.
Damit beläuft sich die Gesamtausgabensumme für den Zeitraum 2025-2028 auf etwa 1,1 Milliarden ALL, also etwa 12 Millionen Euro. Die Daten wurden im „Mittelfristigen Haushaltsprogramm 2026–2028, überarbeitet“ veröffentlicht.
Für den Zeitraum 2026 bis 2028 werden voraussichtlich die Verpflichtungen für 425 Gerichtsentscheidungen im Gesamtwert von 870 Millionen ALLEN vollstreckt. Die Entschädigung für jede Entscheidung wird von ALLEN 1,9 Millionen bis ALLEN 2,2 Millionen berechnet.
Für das Jahr 2026 werden voraussichtlich 145 Gerichtsentscheidungen vollstreckt, mit einem Gesamtaufwand von 300 Millionen ALL. Die Kosten pro Einheit (pro Entscheidung) werden mit 2,2 Millionen ALL berechnet.
Die Ausgaben für die Vollstreckung von Zahlungen von 140 Gerichtsentscheidungen werden für das Jahr 2027 auf 270 Millionen ALL geschätzt. Die Kosten der Entscheidung werden auf 1,9 Millionen ALL geschätzt.
Auch für das Jahr 2028 wird mit der Vollstreckung von Zahlungen für eine Reihe weiterer 140 Gerichtsentscheidungen gerechnet. Die Gesamtkosten werden mit 270 Millionen ALL bzw. mit Kosten pro Einheit von 1,9 Millionen ALL berechnet.
Für das Jahr 2025 plant der Finanzminister, die Summe von 284 Millionen Lek für die Erfüllung der Verpflichtungen der rechtswidrig Entlassenen auszugeben, sodass sich die Gesamtausgaben für die Jahre 2025-2028 auf 1,1 Milliarden Lek oder etwa 12 Millionen Euro belaufen.
13 Milliarden Lek oder rund 130 Millionen Euro wurden für die Jahre 2015 bis 2023 nach Angaben des Finanzministeriums, die Monitor zuvor zur Verfügung gestellt wurden, als Entschädigung für Entlassene gezahlt.
In den vergangenen 9 Jahren, den Jahren 2015-2023, stellte sich heraus, dass die höchste Rechnung, die an Entlassene gezahlt wurde, die ein Gerichtsverfahren gewonnen hatten, für das Jahr 2017 in Höhe von 1,8 Milliarden ALL anfiel.
Bei den Gesamtkosten für rechtskräftige Gerichtsentscheidungen wurden die höchsten Zahlungen für die Erfüllung von Verpflichtungen für diejenigen geleistet, die von der Verwaltung der Zentralregierung aus dem Dienst entlassen wurden. Die Gesamtrechnung für Entlassungen aus der Zentralverwaltung für die Jahre 2015–2022 wird auf 9,9 Milliarden ALL beziffert. Die von der Kommunalverwaltung im gleichen Zeitraum gezahlte Rechnung belief sich auf 2,2 Milliarden ALL.
Von den Kommunen lagen die höchsten Entschädigungszahlungen für Entlassene im Jahr 2016 bei 315,5 Millionen ALL und erreichten ihren Höhepunkt im Jahr 2022, vor dem Wahljahr, bei 324,6 Millionen ALL.
Einer der Gründe für die von Jahr zu Jahr steigende Rechnung ist der Bestand an Aktenrückständen, bei denen nach Angaben der Anwälte in vielen Fällen die angemessene Urteilsfrist, die bis zu 3 Jahre beträgt, überschritten wird.
Bis zum Jahr 2023 wurde ihre Zahl beim Verwaltungsgerichtshof auf 23.140 Fälle geschätzt, wobei es sich bei 13 % um Fälle zu Arbeitsverhältnissen handelte./monitor.al
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