Wer im Einbürgerungsverfahren falsche oder unvollständige Angaben macht, wird für zehn Jahre von der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeschlossen.
Dies geht aus einer Änderung eines Gesetzentwurfs hervor, der per Erlass sichere Herkunftsländer definiert und der am 3. Dezember vom Innenausschuss des Bundestages beschlossen wurde.
Kommissionsmitglieder der konservativen Bundestagsfraktion der Sozialdemokraten und der rechtsextremen Partei Alternative für Deutschland stimmten für die geänderte Fassung des Gesetzentwurfs.
Grüne und Linke stimmten dagegen.
Die Änderung erfolgt als Reaktion auf Ermittlungen zum Verkauf gefälschter Sprachzertifikate in mehreren Bundesländern.
Der Gesetzentwurf, über den im Plenum am Freitag debattiert und abschließend abgestimmt wird, sieht nun vor, dass das Verbot für die Dauer von zehn Jahren gelten soll, wenn die Staatsbürgerschaft unwiderruflich entzogen wurde oder ein Antragsteller „vorsätzlich getäuscht, bedroht oder bestochen“ hat.
Das Verbot soll auch für einen Ausländer gelten, der vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben zu den wesentlichen Voraussetzungen für die Erlangung der Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung gemacht hat.
Der geänderte Gesetzentwurf fügt hinzu, dass das Verbot „dazu dient, das geltende Recht hervorzuheben und die Anstiftung zu Gesetzesverstößen zu verhindern“.
Eine weitere vorgeschlagene Änderung sieht die Abschaffung des Rechts auf staatlich finanzierte Prozesskostenhilfe für Personen vor, die in Abschiebehaftanstalten oder in Ausreisehaft festgehalten werden – ein Recht, das letztes Jahr in Kraft getreten ist./REL
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