Veröffentlicht am 18. Januar 2026
Reisende aus Nepal, die im Jahr 2026 eine Urlaubsreise nach Malaysia planen, müssen vor ihrer Ankunft ein Touristenvisum beantragen. Malaysia bietet nepalesischen Passinhabern keine visumfreie Einreise oder kein Visum bei der Ankunft an. Stattdessen müssen Besucher vor der Abreise einen Antrag über das offizielle E-Visum-System der Einwanderungsbehörde für Malaysia (MYVISA) stellen. Offizielle Quellen der Regierung erläutern die Anforderungen, Verfahren, Gebühren und Aufenthaltsbedingungen für nepalesische Staatsbürger, die kurzfristige Reisen zu touristischen Zwecken, Familienbesuchen oder kurzen Freizeitaufenthalten anstreben.
Offizielle Übersicht über die Visumpflicht
Die Visapolitik Malaysias verlangt von Bürgern vieler Länder, darunter Nepal, vor der Einreise in das Land zu touristischen und anderen nicht arbeitsbezogenen Zwecken ein Visum zu beantragen. Nepalesische Staatsbürger können ohne ein gültiges E-Visum nicht nach Malaysia einreisen. Diese Regel wird von den malaysischen Einwanderungsbehörden festgelegt. Bewerber müssen die vom offiziellen Portal der Einwanderungsbehörde Malaysias festgelegten Dokumenten-, Gebühren- und Bearbeitungsanforderungen erfüllen.
E-Visa-System (MYVISA) und Online-Antrag
Mit dem offiziellen E-Visa-System für Malaysia, bekannt als MYVISA, können nepalesische Staatsbürger online ein Touristenvisum beantragen. Antragsteller müssen ein individuelles Konto im System registrieren, die erforderlichen Dokumente hochladen, die Visum- und Bearbeitungsgebühren bezahlen und vor Reiseantritt auf die Genehmigung warten. Das E-Visum rationalisiert den Antragsprozess und reduziert die Notwendigkeit persönlicher Botschaftsbesuche.
Erforderliche Dokumente für nepalesische Bewerber
Gemäß den offiziellen Richtlinien müssen nepalesische Reisende einen Reisepass vorlegen, der ab dem geplanten Reisedatum noch mindestens sechs Monate gültig ist. Sie müssen außerdem ein aktuelles Passfoto, eine gescannte Kopie der Pass-Biodatenseite, bestätigte Rückflugtickets, Hotelbuchungen oder Unterkunftsnachweise sowie den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel hochladen. Alle nicht auf Englisch verfassten Belege sollten übersetzt werden.
Visagebühren und Bearbeitungszeit
Die offizielle Botschaft Malaysias in Kathmandu listet die Visagebühren für nepalesische Passinhaber auf: eine grundlegende Visumgebühr plus eine Bearbeitungsgebühr. Beispielsweise kann die Visumgebühr etwa 20 RM und die Bearbeitungsgebühr etwa 105 RM betragen, obwohl möglicherweise zusätzliche Standardservicegebühren anfallen. Die Bearbeitungszeit an Werktagen beträgt in der Regel zwischen zwei und sieben Tagen nach Antragstellung.
Gültigkeit und Aufenthaltsdauer
Nach der Ausstellung ist ein Touristen-e-Visum für Malaysia in der Regel bis zu sechs Monate ab dem Genehmigungsdatum gültig. Mit diesem Visum können nepalesische Reisende maximal 30 Tage pro Besuch in Malaysia bleiben. Wenn ein Besucher länger bleiben möchte, muss er im Voraus eine entsprechende Verlängerung oder eine andere Visumkategorie beantragen.
Offizieller Einreiseprozess bei der malaysischen Einwanderungsbehörde
Auch mit einem gültigen E-Visum bedarf die Einreise nach Malaysia der Genehmigung durch malaysische Einwanderungsbeamte am Ankunftsort. Besucher müssen ihren Reisepass, ein genehmigtes Visum (ausgedruckt oder digital), Rückflugtickets, Unterkunftsdokumente und einen Finanzierungsnachweis vorlegen. Die malaysischen Behörden verlangen möglicherweise auch eine Malaysia Digital Arrival Card für alle ankommenden Besucher, ein obligatorisches Online-Formular vor der Ankunft, das kurz vor Reiseantritt ausgefüllt werden muss.
Vorteil für Reisende
Für nepalesische Touristen bietet das E-Visa-System für Malaysia einen klaren, offiziellen und größtenteils Online-Prozess, der von Nepal aus ohne Besuche bei der Botschaft durchgeführt werden kann. Mit der Online-Anwendung können Reisende mit vorhersehbaren Gebühren und Zeitplänen im Voraus planen und so einen einfachen Zugang zu Malaysias Städten, Stränden und kulturellen Attraktionen ermöglichen. Die Aufenthaltsdauer von 30 Tagen eignet sich für kurze Freizeitreisen und Familienbesuche und die digitale Abwicklung reduziert logistische Hürden.
Nachteile und Einschränkungen
Allerdings bedeutet die Anforderung, vor Reiseantritt ein E-Visum zu beantragen, dass nepalesische Staatsbürger sich nicht auf eine visumfreie Einreise oder ein Visum bei der Ankunft verlassen können, wie dies bei einigen anderen Nationalitäten der Fall sein könnte. Das Online-System erfordert eine sorgfältige Vorbereitung der Dokumente und fehlerhafte Einreichungen können die Genehmigung verzögern. Antragstellern, die die zulässige Aufenthaltsdauer von 30 Tagen überschreiten, drohen Bußgelder oder künftige Reisebeschränkungen. Einwanderungsbeamte behalten bei der Einreise ihre Ermessensbefugnis, was bedeutet, dass ein genehmigtes Visum keine Einreisegarantie darstellt, wenn an der Grenze Probleme auftreten.
Abschluss
In Malaysias offizieller Einwanderungspolitik für 2026 ist klargestellt, dass nepalesische Passinhaber für die Einreise in das Land ein vorab genehmigtes Touristen-E-Visum benötigen. Das MYVISA-System der Regierung bietet einen strukturierten Online-Prozess mit definierten Unterlagen, Gebühren und Aufenthaltsbedingungen. Reisende profitieren von optimierten digitalen Verfahren, müssen jedoch vollständige und genaue Anträge vorbereiten, um Verzögerungen zu vermeiden. Das Verständnis der offiziellen Anforderungen hilft nepalesischen Touristen, ihre Besuche sicher zu planen und die Einreisebestimmungen Malaysias für den Tourismus im Jahr 2026 einzuhalten.

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