Bei Bildung gibt es keine direkte Entschädigung von 480 oder 1000 Euro! Nach Abschluss von DIVA – JavaNews.al erfolgt eine Neuberechnung der Steuer

Bei Bildung gibt es keine direkte Entschädigung von 480 oder 1000 Euro! Nach Abschluss von DIVA – JavaNews.al erfolgt eine Neuberechnung der Steuer


Eine Entschädigung von 480 oder 1000 Euro gibt es nicht! Es wird eine Steuerneuberechnung geben. Wer über ein Guthaben (zu viel gezahlte Steuer) verfügt, erhält die Differenz zu den gezahlten Steuern zurückerstattet, jedoch nur, wenn er einen Antrag bei den Regionalsteuern stellt.

Nach dem e-Tax-System beginnt nach dem 22. Januar 2026 die Generation zum Ausfüllen der individuellen Einkommenserklärung (DIVA) für 2025, bei der erstmals ein Steuerabzug für Steuerzahler mit unterhaltsberechtigten Kindern unter 18 Jahren angewendet wird. Die Frist zum Ausfüllen der Erklärung läuft bis zum 31. März 2026.

Der Abzug von 48.000 Alleks oder 100.000 Alleks für Eltern von Kindern und für Ausbildungskosten ist kein direkter Ausgleich. Die Entschädigung wird als Differenz zwischen der neuen Steuer (nach Abzug der Abzüge) und der im Jahr 2025 gezahlten Steuer berechnet.

Das Gesetz „Über die Einkommensteuer“ sieht vor, dass Werte von 48.000 Lek bzw. 100.000 Lek (je nach Fall) von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden und die Entschädigung als Ergebnis der Differenz zwischen der neuen Steuer (nach Abzug der Ausgaben entsprechend dem Einkommensniveau der natürlichen Personen) und der im Jahr 2025 gezahlten Steuer berechnet wird.

Wenn der Einzelne also am Ende zu viel Steuern gezahlt hat, wird er nach Abzug der Ausgaben den zu viel gezahlten Betrag durch einen Antrag bei den regionalen Steuerbehörden erstatten lassen.

Die Steuerverwaltung stellte Monitor klar, dass die entsprechende Anweisung mit den Verfahren zum Ausfüllen der Erklärung, den erforderlichen Unterlagen und der Art und Weise, wie Anfragen an die regionalen Steuerdirektionen gestellt werden, erstellt wird.

Beispiel

Der Abzug von Ausgaben in Höhe von 48.000 Lek oder etwa 480 Euro vom jährlichen Gesamtbruttoeinkommen kommt allen Personen zugute, unabhängig von der Einkommenshöhe, wenn sie unterhaltsberechtigte Kinder unter 18 Jahren haben. Der Abzug von Ausgaben mit einem Höchstwert von bis zu 100.000 ALL oder etwa 1.000 Euro für die Bildung der Kinder kommt dagegen zugute, wenn das angegebene jährliche Bruttoeinkommen bis zu 1,2 Millionen ALL beträgt.

Einem Elternpaar, das Kinder unter 18 Jahren hat, d. h. demjenigen mit dem höchsten Einkommen, werden 48.000 Lek von der in diesem Jahr auf das Gehalt gezahlten Steuer abgezogen, wenn es die individuelle Einkommenserklärung ausfüllt.

Wenn das Bruttojahreseinkommen einer Einzelperson A 150.000 ALL oder 1,8 Millionen ALL pro Jahr beträgt.

Die monatlich gezahlte Steuer beträgt:

Bis zu 30.000 Lek – 0 Steuer

Teil 30.001–130.000 (130.000 − 30.000) × 13 % = 100.000 × 13 % = ALLE 13.000

Der Teil über 130.000 → (150.000 − 130.000) × 23 % = 20.000 × 23 % = 4.600 ALLE

Die monatlich gezahlte Steuer beträgt ALLE 17.600. Die jährliche Steuer beträgt ALLE 211.200.

Die Person hat ein Kind im Alter von 7 Jahren. Somit beträgt die Zahl der Personen unter 18 Jahren in der Obhut des Anmelders 1.

Zunächst einmal beträgt das Jahreseinkommen dieser Person über 1,2 Millionen ALL. Es entsteht automatisch die Verpflichtung, die individuelle Einkommenserklärung auszufüllen. Mit Inkrafttreten des Kostenabzugs für Kinder werden die Ausgaben in Höhe von 48.000 ALL vom Gesamtbruttoeinkommen dieser Person abgezogen.

Da das angegebene Einkommen mehr als 1,2 Millionen ALL beträgt, kommt ihm der Abzug von 100.000 ALL für Bildungsausgaben nicht zugute.

Neuberechnete Steuer nach Abzug der Kosten:

Das monatliche Einkommen nach Abzug der Ausgaben von 48.000 ALL beträgt 146.000 ALL oder etwa 1,7 Millionen ALL pro Jahr.

Bis zu ALLEN 30.000 beträgt die Steuer Null

Teil 30.001 – 130.000 (130.000 − 30.000) × 13 % = 100.000 × 13 % = 13.000

Anteil über 130.000 (146.000 − 130.000) × 23 % = 16.000 × 23 % = 3.680

Neuberechnete monatliche Steuer = 13.000 + 3.680 = 16.680 Lek oder 200.160 Lek pro Jahr.

Im Laufe des Jahres gezahlte Steuer (ohne Abzug) = ALLE 211.200

Guthaben – 211.200 Lek, gezahlte Steuern im Jahr 2025 – 200.160 Lek neu berechnete Steuern = 11.040 Lek

Dies ist der Betrag, den die Person nach Abschluss der DIVA als Erstattung geltend machen kann.

Der Antrag wird innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des DIVA bei den regionalen Steuerdirektionen eingereicht.

Steuerberechnung nach Abzug der Ausgaben für Bildung in Höhe von ca. 1000 Euro

Ebenso profitieren ab 2026 auch Eltern mit einem Jahreseinkommen von maximal 1,2 Millionen ALL pro Jahr von Ermäßigungen bei den Bildungsausgaben ihrer Kinder bis zu 100.000 ALL.

Wenn Sie also weniger als 100.000 Lek (oder etwa 1.000 Euro) pro Monat erhalten, können Sie durch gespeicherte Rechnungen für die Ausgaben, die für die Ausbildung des Kindes anfallen, bis zu 100.000 Lek steuerlich absetzen. Diesen Rabatt erhalten Sie auch nach Abschluss von DIVA.

Beispiel: Person X hat ein Arbeitseinkommen von 70.000 ALL pro Monat oder 840.000 ALL pro Jahr.

Die monatlich gezahlte Steuer beträgt (70.000 – 30.000)*13 % = 5.200 ALL und jährlich 62.400 ALL. Die Person, die von den Ermäßigungen für die Bildung ihrer Kinder profitieren möchte, muss die Erklärung über ihr persönliches Einkommen bis zum 31. März 2026 ausfüllen und einreichen.

Der Höchstbetrag, der für Bildung abgezogen wird, beträgt ALLE 100.000, unabhängig von der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren. (840.000 – 100.000)/12 = ALLE 61.667/Monat. Steuer 4.117 ALL (jährlich 49.400 ALL).

Die Einzelperson erhält in der individuellen Gewinn- und Verlustrechnung ein Guthaben von ALLEN 13.000 (gerundet).

Er wird diesen Kreditstatus innerhalb einer Frist von 3 Monaten durch eine Anfrage an die regionalen Steuerdirektionen/monitor.al beantragen

Join The Discussion