Erion Veliaj erstattet Strafanzeige wegen Fälschung von Gerichtsdokumenten

Erion Veliaj erstattet Strafanzeige wegen Fälschung von Gerichtsdokumenten


Der Bürgermeister von Tirana, Erion Veliaj, hat heute bei der Generalstaatsanwaltschaft in Tirana Strafanzeige wegen der Straftat „Dokumentenfälschung“ gemäß Artikel 186 des Strafgesetzbuchs eingereicht.

Der Bericht steht im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Benachrichtigungsbestätigung, die in der Akte des Sonderberufungsgerichts für Korruption und organisierte Kriminalität geführt wird und auf der sich eine Unterschrift im Namen von Erion Veliajt befindet, als ob er persönlich von einer gerichtlichen Entscheidung erfahren hätte.

Dem Kriminalbericht zufolge handelt es sich bei dieser Unterschrift nicht um seine Unterschrift, während offizielle Überprüfungen zeigen, dass die Berufungsentscheidung nie bei der Strafvollstreckungsanstalt von Durrës angekommen ist, wo Veliaj inhaftiert ist. Diese Tatsache wurde von IEVP Durrës selbst offiziell schriftlich bestätigt.

Im Bericht heißt es:

Das völlige Fehlen einer tatsächlichen Benachrichtigung und das Vorliegen einer Quittung mit einer unechten Unterschrift stellen einen unmittelbaren Beweis für die Fälschung des Kommunikationsakts dar, mit dem Ziel, vorgetäuschte Verfahrensfristen für die Geltendmachung des Rechtsbehelfs beim Obersten Gerichtshof auszulösen.

Laut Veliaj verstößt diese Klage erheblich gegen das verfassungsmäßige Recht auf Berufung, die Rechtssicherheit und den Grundsatz eines ordnungsgemäßen Verfahrens und zielt in Wirklichkeit auf den Verlust des Regressanspruchs durch die Verwendung einer falschen Amtshandlung ab.

Der Bericht erfordert:

• sofortige Registrierung von Strafverfahren,
• charakteristisches grafisches Fachwissen,
• Untersuchung der gesamten Personenkette, die dieses Dokument verfasst, verwaltet oder genutzt hat,
• sowie die Untersuchung aller anderen Straftaten, die sich im Rahmen der Ermittlungen ergeben könnten, einschließlich Amtsmissbrauch.

Eine Kopie des Strafberichts wurde auch beim Obersten Gerichtshof eingereicht, als Beweis dafür, dass die Verfahrensfristen für die Geltendmachung von Regressansprüchen aufgrund des Fehlens einer gültigen Mitteilung nie rechtmäßig begonnen haben./vizionplus.tv

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