In Umsetzung des operativen Plans im Bausektor gab die Direktion für Steuerfahndung in Zusammenarbeit mit der Direktion für Überprüfung und Koordinierung vor Ort bekannt, dass sie Kontrollen in neun Unternehmen durchgeführt hat, die als Immobilienagenturen tätig sind.
Die Kontrollen konzentrierten sich auf die Überprüfung der Erklärung der tatsächlichen Löhne der Arbeitnehmer, ihre Registrierung bei der Steuerbehörde, die Durchführung von Verkäufen, die Ausstellung fiskalisierter Rechnungen sowie die Durchführung anderer notwendiger Überprüfungen während des Kontrollprozesses.
Auf der Grundlage der gesammelten Beweise, darunter Befragungen und Selbsterklärungen von Mitarbeitern, beschlagnahmten die spezialisierten Strukturen der Steuerverwaltung außerdem Computereinheiten mit dem Ziel, die eingehende Untersuchung fortzusetzen, Steuerverstöße weiter zu dokumentieren und sie an die zuständigen Justizbehörden weiterzuleiten.
Aus den in den Computereinheiten erfassten Informationen geht hervor, dass bei den Verkaufspreisen der Wohnungen eine Steuerhinterziehung vorliegt.
Die Steuerverwaltung teilt mit, dass die neu eingeleitete Maßnahme nicht vorübergehender Natur ist. Er wird mit Ernsthaftigkeit und Entschlossenheit jedes Unternehmen verfolgen, das die Reallöhne in künftigen Lohn- und Gehaltsabrechnungen nicht widerspiegelt, was den Renten der Arbeitnehmer, dem fairen Wettbewerb und dem öffentlichen Interesse schadet.
Taxes fordert alle Steuerzahler im Baugewerbe auf, die Reallöhne unverzüglich anzugeben, um administrative und strafrechtliche Maßnahmen zu vermeiden, die in der geltenden Gesetzgebung für den Straftatbestand der Verschleierung von Einkünften vorgesehen sind.
Im Rahmen der Umsetzung des Sektorplans Bau und der Erhöhung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Meldung der Reallöhne nach Berufen im Bausektor hat die Steuerverwaltung etwa 30 Tage nach Veröffentlichung der Richtlohnliste für diesen Sektor, konkret ab dem 15. Januar, mit Feldkontrollen begonnen.
Die eingeleiteten Kontrollen werden hauptsächlich bei Personen durchgeführt, bei denen das Risiko einer Unterdeklaration von Löhnen besteht, die zuvor von der Steuerverwaltung benachrichtigt wurden, aber trotz der elektronischen Benachrichtigung an ihre Konten im Steuersystem, E-Filing, keine Änderungen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung widergespiegelt haben.
Der Schwerpunkt der Kontrollen liegt auf der Überprüfung der in der Lohn- und Gehaltsabrechnung angegebenen Löhne, dem Vergleich mit den Richtlöhnen der jeweiligen Berufe, der Weiterleitung der Liste an die elektronischen Konten der Steuerpflichtigen sowie der Veröffentlichung auf der offiziellen Website der Steuerverwaltung./monitor.al
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