Schweden ändert das Staatsbürgerschaftsrecht

Schweden ändert das Staatsbürgerschaftsrecht


Schweden wird die Kriterien für den Erhalt der Staatsbürgerschaft verschärfen. Die Änderungen treten im Juni in Kraft und werden voraussichtlich Tausende von Einwanderern betreffen.

Nach den neuen Regeln müssen Antragsteller mindestens acht Jahre in Schweden gelebt haben, statt wie bisher waren es fünf Jahre. Zusätzlich zur Aufenthaltsdauer wird ein neues monatliches Mindesteinkommenskriterium festgelegt, das bei 20.000 SEK liegt.

Eine weitere Voraussetzung ist das Bestehen eines Basistests zur schwedischen Sprache und Kultur. Der Test umfasst grundlegende Kenntnisse über die Gesellschaft, Institutionen und die Funktionsweise des Staates.

Der Migrationsminister Johan Forssell erklärte, dass die neuen Anforderungen im Vergleich zum aktuellen System strenger seien und betonte, dass der Prozess des Erwerbs der Staatsbürgerschaft bisher weniger verbindlichen Bedingungen unterliege.

Besondere Änderungen sind auch für Personen mit Vorstrafen innerhalb oder außerhalb Schwedens vorgesehen. Sie müssen länger warten, bevor sie die Staatsbürgerschaft beantragen. Beispielsweise muss eine Person, die vier Jahre im Gefängnis verbüßt ​​hat, etwa 15 Jahre in Schweden leben, bevor sie einen Antrag stellen kann.

Schweden hat seine Migrationspolitik seit 2016 aufgrund des hohen Zustroms von Asylbewerbern schrittweise verschärft. Die neuen Maßnahmen kommen Monate vor den für September geplanten nationalen Wahlen und gelten als Teil des härteren Kurses der Regierung in Bezug auf Einwanderung und Integration.

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