Das Verwaltungsgericht wird morgen den Antrag auf Ungültigkeit der Ernennung des Staatsanwalts von Ols Dados prüfen, Veliaj wird ebenfalls anwesend sein

Das Verwaltungsgericht wird morgen den Antrag auf Ungültigkeit der Ernennung des Staatsanwalts von Ols Dados prüfen, Veliaj wird ebenfalls anwesend sein


Am nächsten Tag findet die persönliche Anwesenheit des Bürgermeisters von Tirana, Herrn Erion Veliaj, im Verwaltungsgericht erster Instanz von Tirana statt, wo die erste Gerichtsverhandlung zu seinem Anspruch auf Feststellung der absoluten Ungültigkeit des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 5936 vom 17.11.2008 für die Ernennung von Herrn Ols Dado zum Büro des Staatsanwalts der Republik Albanien.

Die Klage wirft eine wesentliche Frage für das Funktionieren der Rechtsstaatlichkeit auf: Kann eine Person kriminelle Macht ausüben, die nie die gesetzlichen Voraussetzungen für das Amt eines Staatsanwalts erfüllt hat?

Der Klage zufolge erfolgte die Ernennung unter eklatanter Verletzung des Gesetzes Nr. 8737/2001, da die ernannte Stelle weder die allgemeinen noch die besonderen gesetzlich festgelegten Kriterien für die Ausübung der Staatsanwaltschaft erfüllte. Folglich gilt die Handlung ab initio (von Anfang an) als null, d. h. sie ist rechtlich nicht existent und kann keine gültigen Konsequenzen hervorrufen.

In einem aktuellen Fall in den Vereinigten Staaten stellte ein Bundesgericht fest, dass die unter Verstoß gegen das Gesetz ernannte Staatsanwältin Lindsey Halligan nicht befugt war, staatsanwaltliche Funktionen auszuüben, was zur Abweisung der gegen sie erhobenen Anklage und ihrer anschließenden Amtsenthebung führte.

Bei diesem Thema geht es nicht nur um einen individuellen Termin. Es betrifft ein Grundprinzip: die Rechtmäßigkeit der Quelle öffentlicher Gewalt.

Wenn eine so wichtige Funktion wie die des Staatsanwalts außerhalb der gesetzlichen Kriterien ausgeübt werden kann, sind der Rechtsstaat selbst und die Gewährleistung der Grundrechte der Bürger unmittelbar gefährdet.

In der Klage wird argumentiert, dass alle Handlungen, die von einer unter Verstoß gegen das Gesetz ernannten Einrichtung vorgenommen werden, der Ungültigkeit ausgesetzt sind, einschließlich solcher, die unmittelbare Auswirkungen auf die persönliche Freiheit und das Funktionieren öffentlicher Institutionen, in diesem Fall der Gemeinde Tirana, haben.

In diesem Zusammenhang ist das Gericht aufgerufen, sich zu einer Frage zu äußern, die über den individuellen Charakter hinausgeht und in direktem Zusammenhang mit den verfassungsrechtlichen Standards der Ausübung der Anklagebefugnis in der Republik Albanien steht.

Dieser Prozess stellt einen wichtigen Moment dar, um festzustellen, ob das Gesetz für alle, auch für Staatsanwälte, gleich ist und ob es ein echtes Kriterium für die Ausübung öffentlicher Aufgaben oder eine Formalität ist, die selektiv umgangen werden kann.

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