Alle Unternehmen, die vom Steuerfrieden profitieren möchten, können sich bis zum 5. Juni bewerben. Nach Angaben der Steuerverwaltung werden Anträge nach diesem Datum automatisch abgelehnt.
Gemäß den geltenden Anweisungen erfolgt die Antragstellung durch Unternehmen über das E-Filing-System durch Hochladen des entsprechenden Antragsformulars für das Finanzfriedensabkommen, einschließlich einer Bescheinigung der Staatsanwaltschaft, dass kein Strafverfahren anhängig ist, sowie einer Strafbescheinigung. Wenn die Verwaltung einen Mangel an Dokumentation in den angegebenen Daten feststellt, hat die betroffene Person nur drei Werktage Zeit, diese auszufüllen, andernfalls wird der Antrag abgelehnt.
Wenn die Dokumentation vollständig ist, muss die Steuerverwaltung innerhalb von 5 Tagen, spätestens am 10. Juni 2026, über die Annahme oder Ablehnung des Antrags antworten. Nach Angaben der Behörden stellt der Steuerfrieden einen wichtigen Schritt zur Formalisierung der Wirtschaft, zur Erhöhung der finanziellen Transparenz und zur Stärkung des Vertrauens in das Steuersystem dar.
Durch die Vereinbarung erhalten Unternehmen für dieses Jahr eine Gewinnspanne von 18 % und alle Gewinne, die diesen Schwellenwert überschreiten, werden mit 5 % besteuert.
Die Steuerverwaltung wird verstärkte Kontrollen und Überwachungen durchführen, um jeden Versuch zu verhindern, diese Initiative zur Geldwäsche zu missbrauchen oder zu nutzen, und zwar durch: Festlegung klarer Risikoanalysekriterien, Echtzeit-Informationsaustausch mit der Financial Intelligence Agency und den Einsatz von Systemen der künstlichen Intelligenz (KI) zur Überwachung und Identifizierung riskanter Fälle.
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