Die Steuerverwaltung hat mit der Überprüfung der Unterlagen begonnen, die von Einzelpersonen eingereicht wurden, die eine Entschädigung nach Abzug von Ausgaben bis zu einem Wert von 100.000 Lek für die Bildung von Kindern beantragt haben, die in der jährlichen Einkommenserklärung (DIVA) 2025 angegeben sind.
Nach Angaben der Steuerverwaltung für Monitor wird erwartet, dass etwa 2.161 Personen eine Entschädigung für die Ausbildung ihrer Kinder erhalten, nachdem sie einen Abzug der Ausbildungskosten bis zum Höchstwert von 100.000 ALL erklärt haben.
Begünstigte der Anerkennung von Bildungsausgaben sind in dieser Kategorie nur Personen mit einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 1,2 Millionen ALL. Die Steuerverwaltung hat mit der Überprüfung der Unterlagen begonnen, die diese Ausgaben rechtfertigen.
Der Entschädigungsbetrag wird nach Abschluss der Dokumentenprüfung auf die bei der Antragstellung im E-Filing-System angegebenen Bankkonten ausgezahlt.
Quellen der Steuerverwaltung zufolge wird die Prüfung von Anträgen für diese Kategorie im Vergleich zu anderen Anträgen mehr Zeit in Anspruch nehmen, da fiskalisierte Rechnungen überprüft werden müssen, die die für die Bildung der Kinder geltend gemachten Ausgaben rechtfertigen.
Diese Personengruppe profitierte während des Abschlusses der DIVA zusätzlich zum Abzug von Ausgaben in Höhe von 48.000 ALL für jedes unterhaltsberechtigte Kind auch von der Absetzung von Bildungskosten in Höhe von bis zu 100.000 ALL.
Letzteres muss mit fiskalisierten Rechnungen begründet werden. In der Zwischenzeit kam der Abzug von 48.000 Lek für jedes unterhaltsberechtigte Kind allen Personen zugute, die das DIVA ausgefüllt und eingereicht hatten, unabhängig von der Einkommenshöhe.
Konkret profitierte laut einem von Monitor veröffentlichten Beispiel eine Person, die die DIVA-Erklärung ausgefüllt und eingereicht hatte und in die Kategorie mit einem Bruttoeinkommen von weniger als 1,2 Millionen ALL und zwei unterhaltsberechtigten Kindern eingestuft wurde, von der Anerkennung von Ausgaben in Höhe von 96.000 ALL für Kinderbetreuung und 100.000 ALL für Bildung.
Nach Abzug dieser Ausgaben und Neuberechnung der Steuer blieb dem Einzelnen am Ende eine zu viel gezahlte Steuer in Höhe von 25.000 ALL. Dies ist der Betrag, der ihm als Entschädigung zurückerstattet wird. Um von diesem Betrag profitieren zu können, müssen neben dem Antrag, der Familienbescheinigung und dem IBAN-Beleg des Bankkontos auch die fiskalisierten Rechnungen für die Ausgaben der Kinder eingereicht werden.
Die Frist zum Ausfüllen und Einreichen der DIVA-Erklärung endete am 31. März 2026.
Seit Ende Mai hat die Steuerverwaltung begonnen, Entschädigungen an begünstigte Personen auszuzahlen, die ein oder zwei unterhaltsberechtigte Kinder gemeldet haben. Insgesamt gibt es für diese Kategorie 34.263 begünstigte Personen, während der Gesamtwert der Entschädigungen auf 518 Millionen ALL geschätzt wird.
Ebenso erlischt das Recht, eine Entschädigung für jede Kategorie zu beantragen, innerhalb von 5 Jahren nicht. Die Frist für die Prüfung des Entschädigungsantrags durch die Steuerverwaltung beträgt bis zu 2 Monate./ Erhalten von Monitor.al
Join The Discussion