Altin Dumani: Wir haben einen externen Druck von organisierten Kriminalität und politischen Akteuren, Problem Das Problem der Nicht -Storage der in Dubai gefangenen Bürger

Altin Dumani: Wir haben einen externen Druck von organisierten Kriminalität und politischen Akteuren, Problem Das Problem der Nicht -Storage der in Dubai gefangenen Bürger


Während der Berichterstattung über die Arbeiten für 2024 auf dem KPL listete der Leiter des Spaks Altin Dumani die Probleme auf, die spezielle Staatsanwälte während ihrer Arbeit auftreten.

Duman als Problem als Problem, zitierte externe Druck auf das Spak aus organisierten Kriminalität, politischen und Medienakteuren, die laut ihm seine verfassungsmäßige Unabhängigkeit und Effektivität in der Ermittlungen verletzen.

Unter anderem erwähnte Dumani auch die Frage der Nicht -Staffierung lokaler albanischer Staatsbürger oder verhaftet in den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Probleme mit SPAK:

Externer Druck auf das Spak aus organisierten Kriminalität, politischen und Medienakteuren, die gegen die Verfassungsunabhängigkeit und -Effektivität bei der Untersuchung verstoßen. Externe Interventionen gefährden auch die Integrität der Staatsanwälte und den Ermittlungsverfahren. Um die Unabhängigkeit des Spaks sowie die Unterstützung von Staatsanwälten in sensiblen Angelegenheiten zu gewährleisten, ist eine koordiniertere und rechtzeitigere Reaktion aller Institutionen, die die Verantwortung für den Schutz der Integrität des SPAK haben.

Fortsetzung des Mangels an eindeutiger rechtlicher Bestimmung bezüglich des Status von Sonderanwälten nach dem Ende ihrer Amtszeit. SPAK kommt zu dem Schluss, dass dieses Problem noch nicht angesprochen wurde, und betont, dass das Fehlen einer klaren Definition dieses Status gegen die Kontinuität der Aufrechterhaltung hoher beruflicher Untersuchungsstandards verstoßen kann, die von der Öffentlichkeit, der Versammlung, dem Rat der Minister und internationalen Institutionen gefordert werden. Wie im Jahresbericht des Spaks für 2023 unterstrichen, würde das Fehlen eines klaren Status von Sonderstaatsanwälten ebenfalls verletzt und die Kontinuität wichtiger Untersuchungen des SPAK.

Die Fortsetzung der Nichtbeachtung der Rechtsberater an die Sonderverfolgung. Wir nennen wiederholt, dass das Fehlen dieses Standards der Humanressourcen die Qualität der Untersuchungen und Einwände des SPAK gegen die Verfolgung von Fällen auf allen Gerichtsverfahren und vor dem Verfassungsgericht.

Die geringe Anzahl von Überweisungen von öffentlichen Einrichtungen, einschließlich der Staatspolizei in Bezug auf Straftaten in Korruption und organisiertem Verbrechen, ist nach wie vor problematisch.

Der Abschluss der Einrichtung des Fallmanagementsystems bleibt eine Priorität für die Sonderverfolgung. Das System verfügt über eine modulare Konstruktion und im Dezember 2024 wurde die Entwicklung/den Bau von Modulen abgeschlossen. Aufgrund des Abschlusses des ICITAP -Support -Projekts wurde dieser Prozess ausgesetzt und wird voraussichtlich innerhalb von 2025 mit EU -Fonds abgeschlossen.

Die Einrichtung der SPAK -Analyseeinheit, die sich auf die Unterstützung komplexer Untersuchungen, Risikomessungen und Berichterstattung innerhalb der EU, MoneyVal und der Berichterstattung unter verschiedenen nationalen Strategien auflösen wird, bleibt eine Herausforderung. Es arbeitet mit internationalen Experten zusammen, ein Modell entsprechend den Anforderungen und Funktionen des Spaks anzupassen.

Der Status eines Verbindungsspezialisten im internationalen Kooperationssektor und gemeinsamen Untersuchungen, die als Beamte im Gesetz Nr. 95/2016 „Über die Organisation und Funktionsweise von Institutionen zur Bekämpfung von Korruption und organisierten Kriminalität“, in der geänderten und in gesetzlichen Nr. 152/2013 „auf dem Beamten“ in der geänderten Fassung. Diese Situation widerspricht den Funktionen, die der Verbindungsspezialist nach dem Gesetz Nr. Nr. 95/2016, wie im jährlichen SPAK -Bericht für 2023 argumentiert.

Die mangelnde Zuständigkeit bei der Überprüfung der Anfragen ausländischer Behörden hinsichtlich der Anerkennung und Ausführung ausländischer krimineller Entscheidungen in Albanien für albanische Staatsangehörige wegen Straftaten, für die die Sonderverfolgung für Artikel 75/A des Kodex des Strafverfahrens verantwortlich ist.

Ebenso die Einreichung der Anträge auf die Anerkennung und Hinrichtung der kriminellen Entscheidungen des ersten Sondergerichts für Korruption und Kriminalität sowie die Umsetzung des Auslieferungsverfahrens der albanischen Bürger.

Mangel an Gegenstand der Zuständigkeit von Sondergerichten für die Prüfung von Ansprüchen in der Hinrichtungsphase der kriminellen Entscheidung für Sonderunternehmen gemäß den Bestimmungen von Artikel 135, Absatz 2 der Verfassung und Artikel 75/A des Strafverfahrenskodex.

Derzeit werden diese Ansprüche von den Gerichten der allgemeinen Strafgerichtsbarkeit geprüft, wie im Jahresbericht des SPAK für 2023 argumentiert.

Die Frage der Nicht -Extradition albanischer Staatsangehöriger in den Vereinigten Arabischen Emiraten, die im jährlichen SPAK -Bericht für 2023 problematisch sind und bleibt problematisch.

Join The Discussion