„Gefängnisarrest“ oder „Hausarrest“ für korruptionsverdächtige Politiker? Antwortet der Anwalt in QUO VADIS

„Gefängnisarrest“ oder „Hausarrest“ für korruptionsverdächtige Politiker? Antwortet der Anwalt in QUO VADIS


Die Vereinigten Kollegien des Obersten Gerichtshofs trafen sich an diesem Donnerstag vier Stunden lang, um die Änderung der gerichtlichen Praxis bei der Verhängung der Maßnahme der Festnahme im Gefängnis zu prüfen.

Rechtsanwalt Luan Hasneziri, der in das Studio von QUO VADIS auf Vizion Plus eingeladen wurde, sagte, dass sich die Praxis des Antrags auf „Festnahme im Gefängnis“ ändern müsse.

Er fügte hinzu, dass diese Maßnahme weithin als Norm und nicht als Ausnahme, wie es das Gesetz vorsieht, angewendet werde.

Auf die Frage der Moderatorin Pranvera Borakaj, ob ein der Korruption verdächtigter Politiker im Gefängnis oder unter Hausarrest stehen sollte, sagte die Juristin, dass es sich bei beiden um wichtige restriktive Maßnahmen handele, es aber keinen Automatismus bei der Inhaftierung geben dürfe. Er fügte hinzu, dass Politiker zwar Privilegien genießen, sich aber auch einem höheren Maß an Verantwortung stellen müssten.

Auszüge aus dem Gespräch:

Hasneziri: „Gefängnisarrest“ sollte nur als Ausnahmefall mit konkreten Beweisen zugeordnet werden. Derzeit ist die Inhaftierung im Gefängnis zur Regel geworden.

Boracay: Sollte ein Politiker, der der Korruption verdächtigt wird, im Gefängnis oder unter Hausarrest stehen?

Hasneziri: Beides sind wichtige Einschränkungen der Freiheit eines Menschen. Ich würde sagen, dass Politiker, die von der Gesellschaft gewisse Privilegien erhalten, vielleicht auch auf einige Rechte beschränkt sein sollten, um den Standard zu wahren. Nicht jeder Politiker, der einer Straftat verdächtigt wird, sollte im Gefängnis bleiben.

/vizionplus.tv

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