Das Verfassungsgericht hat offiziell auf die jüngsten öffentlichen Äußerungen verschiedener Stellen reagiert, die sich auf das Verfahren und das Ergebnis der Abstimmung über die Aussetzung der Umsetzung einiger Entscheidungen des Sondergerichtshofs für Korruption und organisierte Kriminalität bezüglich der Maßnahme „Aussetzung der Ausübung einer Pflicht oder eines öffentlichen Dienstes“ gegen die Bürgerin Belinda Balluku beziehen.
In seiner Erklärung gegenüber der Öffentlichkeit und den Medien betont das Verfassungsgericht, dass die gemachten Aussagen völlig unwahr seien und weist sie kategorisch zurück. Nach Angaben der Institution handelt es sich um ein verfassungsgerichtliches Verfahren, das sich noch in der Entwicklung befindet und zu einer abschließenden Entscheidungsfindung fehlt.
Das Gericht gibt bekannt, dass es den Fall am 22. Januar 2026 in einer öffentlichen Plenarsitzung behandeln wird. Die antragstellende Partei in diesem Verfahren ist der Premierminister der Republik Albanien, während die interessierten Parteien der Präsident der Republik, das Parlament Albaniens, die Sonderstaatsanwaltschaft gegen Korruption und organisierte Kriminalität sowie das Sondergericht erster Instanz für Korruption und organisierte Kriminalität sind.
Vollständiger Hinweis:
Im Anschluss an die öffentlichen Medienerklärungen verschiedener Einrichtungen, die öffentliche oder private Aufgaben wahrnehmen, über das angewandte Verfahren und das Ergebnis der Abstimmung über die Entscheidung des Verfassungsgerichts über die Aussetzung der Umsetzung der Gerichtsentscheidungen Nr. 118, datiert 19.11.2025, und Nr. 120 vom 22.11.2025 des Sondergerichts erster Instanz für Korruption und organisierte Kriminalität für den Teil, der über die Ernennung und Aufrechterhaltung der Verbotsmaßnahme „Aussetzung der Ausübung eines Dienstes oder öffentlichen Dienstes“ gegen die Bürgerin Belinda Balluku verfügt hat, weist das Verfassungsgericht diese Aussagen als völlig unwahr zurück.
Das Verfassungsgericht macht Sie darauf aufmerksam, dass es sich um ein laufendes verfassungsgerichtliches Verfahren handelt und dass es den Fall am 22.01.2026 in einer öffentlichen Plenarsitzung mit dem Antragsteller, dem Premierminister der Republik Albanien und interessierten Kreisen, dem Präsidenten der Republik, der Versammlung der Republik Albanien, der Sonderstaatsanwaltschaft gegen Korruption und organisierte Kriminalität und dem Sondergericht erster Instanz für Korruption und organisierte Kriminalität behandeln wird. Um einen ordnungsgemäßen Ablauf im Sinne der Verfassungsnormen zu gewährleisten und jede Möglichkeit einer Beeinträchtigung auch nur scheinbar zu vermeiden, sind alle an dieser öffentlichen Diskussion beteiligten Akteure und Personen aufgefordert, in ihren Äußerungen umsichtig und vorsichtig zu sein und keine Verleumdungen einzelner Richter oder der Institution des Verfassungsgerichtshofs insgesamt vorzunehmen.
Das Verfassungsgericht bekräftigt sein Engagement für die Ausübung der verfassungsmäßigen Funktion mit Transparenz und voller Achtung der verfassungsmäßigen und rechtlichen Verfahren und fordert alle Akteure erneut auf, seine Integrität und Autorität zu respektieren, mit dem Ziel, das Vertrauen der Öffentlichkeit zu gewährleisten und die Unabhängigkeit der richterlichen Entscheidungsfindung zu gewährleisten, die unter keinen Umständen durch Fehlinformationen an die Öffentlichkeit beeinflusst werden darf, gleich aus welchem Thema sie stammen./vizionplus.tv
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