Die Sonderstaatsanwaltschaft gegen Korruption und organisierte Kriminalität hat beim Sonderberufungsgericht Berufung gegen das Eigentumsverfahren Nr. eingelegt. 9 von 2025, für den die Untersuchungen noch andauern. Das Verfahren betrifft die Beschlagnahme der Immobilien der Bürgerin Nikolla Hafësllari und der damit verbundenen Person Erjol Mekshi.
Dem Bürger Hafësllari wird die Straftat vorgeworfen; „Ausübung rechtswidriger Einflussnahme auf Personen, die öffentliche Ämter ausüben“in Zusammenarbeit durchgeführt (Artikel 245/1 und 25 des Strafgesetzbuches).
Gegen die Entscheidung Nr. wurde Berufung eingelegt. 18 vom 24.10.2025 des Sondergerichts erster Instanz.
Das Berufungsgericht entschied mit Entscheidung 262 vom 2.12.2025:
Änderungsbeschluss Nr. 18 vom 24.10.2025 des Sondergerichts erster Instanz und Annahme des Antrags der Sonderstaatsanwaltschaft für:
Beschlagnahme beweglicher und unbeweglicher Vermögenswerte wie folgt:
- Garage Nummer 6, Etage -1, Adresse „Pjetër Bogdani“, Mëzez, Tirana,
- Garage Nr. 7, Etage -1, Adresse „Pjetër Bogdani“, Mëzez, Tirana,
- Fahrzeug der Marke Audi, Modell A6, Baujahr 2005.
- Wohnung, Nr. 19/1, Ebene 2, Etage III, mit einer Gesamtfläche von 87,89 m2, mit Grundstücksadresse, Straße „Pjetër Bogdani“, Mëzez, Tirana.
- Wohnung, Nr. 21, Ebene 2, Etage III, mit einer Gesamtfläche von 61,89 m2, mit Objektadresse: „Pjetër Bogdani“ Straße, Mzeze, Tirana.
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