GJKKO verlässt die Bürgermeisterin Erion Veliaj im Gefängnis, die Sicherheitsmaßnahme für Ajola Xoxa ändert sich

GJKKO verlässt die Bürgermeisterin Erion Veliaj im Gefängnis, die Sicherheitsmaßnahme für Ajola Xoxa ändert sich


Nach einer Anhörung von 13:30 Uhr hat Gjkko die Entscheidung für Erion Veliaj und seine Frau Ajola Xoxa getroffen.

GJKKO hat Bürgermeister Veliaj im Gefängnis gelassen. In der Zwischenzeit wurde die Masse von Xoxa durch Hausarrest zum obligatorischen Erscheinungsbild verändert.

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Bekanntmachung:

Fortsetzung der Sicherheitsmaßnahme “Verhaftung im Gefängnis” in Artikel 238 des Strafverfahrenskodex, der der untersuchten Person Erion Veliaj durch Entscheidung Nr. Zugewiesen wurde. 7, vom 09.02.2025 des Sondergerichts für Korruption und organisiertes Verbrechen. “

„Ersetzen der persönlichen Sicherheitsmaßnahme„ Heimnacht “, die der untersuchten Person zugewiesen wurde, Ajola Xoxa mit Entscheidung Nr. 7, vom 09.02.2025 des Sondergerichts für Korruption und organisiertes Verbrechen, mit dem Maß für die persönliche Sicherheit “Verbot des Ausstiegs” und “Verpflichtung, in der Justizpolizei zu erscheinen”, bereitgestellt in den Artikeln 233 und 234 des Kodex des Kodex Strafverfahren “.

  1. Die untersuchte Person wird von Ajola Xoxa angewiesen, am ersten und dritten Freitag im Monat, 11:00 Uhr, vor den Justizpolizisten AH, SG, RN und BK zu erscheinen.
  2. Die untersuchte Person wird von Ajola Xoxa angeordnet, das Territorium der Republik Albanien nicht ohne die Genehmigung des Gerichts in Bezug auf Artikel 233, Absatz 1 des Strafprozesskodex “Verbot des Ausstiegs” zu verlassen.
  3. Die Verwendung von Pässen und anderen gültigen Identifikationsdokumenten für außerhalb des Staates ist für die untersuchte Person Ajola Xoxa verboten.
  4. Fortsetzung der Sicherheitsmaßnahme “Verhaftung im Gefängnis” in Artikel 238 des Strafverfahrenskodex, der der untersuchten Person, die Elman Abule durch Entscheidung Nr. Zugewiesen wurde, zugewiesen wurde. 7, vom 09.02.2025 des Sondergerichts für Korruption und “Jordan Misja” Street Nr. 1, 1057 Tirana;
  5. Fortsetzung der Sicherheitsmaßnahme “Verpflichtung, der Justizpolizei zu erscheinen”, bereitgestellt in Artikel 234 des Strafprozessordnung, der der Person zugewiesen wurde, die Gentjan Sula Nr. 7, vom 09.02.2025 des Sondergerichts für Korruption und organisiertes Verbrechen mit der folgenden Änderung:
  6. Die untersuchte Person, Gentjan Sula, soll am ersten und vierten Freitag im Monat, 14:00 Uhr, vor den Justizpolizisten AH, SG, ZRN und BK erscheinen.
  7. Fortsetzung der Sicherheitsmaßnahme “Verpflichtung, der Justizpolizei zu erscheinen”, bereitgestellt in Artikel 234 des Strafverfahrenskodex, der der von Spiman Palushi untersuchten Person durch Entscheidung Nr. Zugewiesen wurde. 7, vom 09.02.2025 des Gerichtshofs von
    Besonders der erste Abschluss für Korruption und organisiertes Verbrechen mit der folgenden Änderung:
  8. Die untersuchte Person soll am ersten und vierten Freitag im Monat, 14:30 Uhr, vor den Justizpolizisten AH, SG, ZRN und BK erscheinen.
  9. Fortsetzung der Sicherheitsmaßnahme “Verpflichtung, der Justizpolizei zu erscheinen” in Artikel 234 des Strafgesetzbuchs, der der untersuchten Person Fatmir Bektashi durch Entscheidung Nr. Zugewiesen wurde. 7, vom 09.02.2025 des Gerichtshofs von
    Besonders der erste Abschluss für Korruption und organisiertes Verbrechen mit der folgenden Änderung:
  10. Die untersuchte Person wird von Fatmir Bektashi am ersten und dritten Freitag eines jeden Monats, 11:15, vor den Justizpolizisten AH, SG, ZRN und BK erscheint.
  11. Fortsetzung der Sicherheitsmaßnahme “Verpflichtung, der Justizpolizei zu erscheinen”, bereitgestellt in Artikel 234 des Strafverfahrenskodex, der der untersuchten Person Shkelqim Fusha mit der Entscheidung Nr. Zugewiesen wurde. 7, vom 09.02.2025 des Gerichtshofs von
    Besonders der erste Abschluss für Korruption und organisiertes Verbrechen mit der folgenden Änderung:
  12. Die untersuchte Person Shkelqim Fusha wird am ersten und vierten Donnerstag im Monat, 14:30 Uhr, vor den Justizpolizisten AH, SG, RN und BK erscheinen.
  13. Das spezielle Staatsanwaltschaft gegen Korruption und organisiertes Verbrechen wird in Zusammenarbeit mit der Justizpolizei wegen der Ausführung dieser Entscheidung angeklagt.
  14. Eine Berufung gegen diese Entscheidung kann innerhalb von 5 (fünf) Tagen beim Sonderangebot für Korruption und organisiertes Verbrechen Berufung eingelegt werden, um diese Frist von der morgigen Ankündigung dieser Entscheidung zu beginnen.

/vizionplus.tv

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