Die Regierung hat heute den Beschluss über den Bonus gebilligt, den Rentner am Jahresende erhalten werden. Wie Premierminister Edi Rama zuvor erklärt hatte, wird der Jahresendbonus zwischen 10.000 und 15.000 neuen ALL liegen.
Nach dieser Entscheidung profitieren Personen, die eine Rente bis zu 20.000 ALL beziehen, von einem Bonus von 15.000 ALL, während diejenigen, die eine Rente über 20.000 ALL beziehen, von einem Bonus von 10.000 ALL profitieren.
Die Prämien werden im Dezember 2024 auf die Konten der Rentner überwiesen und in diesem Monat ausgezahlt.
In Fällen, in denen die tatsächlichen Zahlungen nicht innerhalb des Monats Dezember 2024 erfolgen, werden sie bis zum 30. Juni 2025 gezahlt.
Entscheidung:
RENTENBELOHNUNG FÜR DEN JAHRESENDE-URLAUB 2024
Zur Unterstützung von Artikel 100 der Verfassung, Artikel 5 des Gesetzes Nr. 9936 vom 26.6.2008 „Über die Verwaltung des Haushaltssystems in der Republik Albanien“, in der geänderten Fassung, und Gesetz Nr. 97/2023 „Über „Haushalt 2024“, geändert auf Vorschlag des Ministers für Wirtschaft, Kultur und Innovation, des Ministerrates
VERKAUF:
Die Belohnung in Höhe von 15.000 (fünfzehntausend) ALLEN Personen, entsprechend den folgenden Kategorien:
a) Personen, die eine Altersrente bis zu einem Rentenbetrag von 20.000 (zwanzigtausend) ALLEN beziehen, einschließlich dieses Betrags, gemäß Gesetz Nr. 7703 vom 11.5.1993 „Über die soziale Sicherheit in der Republik Albanien“. „, in der geänderten Fassung, Nr. 4171 vom 13.9.1966, „Über die soziale Sicherheit in der Volksrepublik Albanien“, und Nr. 4976, vom 29.6.1972, „Über die Renten der Mitglieder landwirtschaftlicher Genossenschaften in der Volksrepublik Albanien“;
b) Personen, die gemäß den Gesetzen Nr. 7703 vom 11.5.1993 „Über die soziale Sicherheit in der Republik Albanien“ in der geänderten Fassung und Nr. 4171 vom 13.9.1966 eine Invalidenrente, Familienrente und Sozialrente beziehen , „Zur sozialen Sicherheit in der Volksrepublik Albanien“;
c) Personen, die keine Rente beziehen, sondern nur als Kinder in der Obhut der Republik gemäß dem Gesetz Nr. 129/2021 „Über den Status von Kindern in der Obhut der Republik“ finanziell behandelt werden;
ç) Personen, die keine Rente beziehen, sondern nur Anspruch auf eine besondere finanzielle Behandlung gemäß Artikel 5/1/a oder 5/1/b des Gesetzes Nr. 7703 vom 11.5.1993 „Über die Sozialversicherung“ haben in der Republik Albanien“, geändert;
d) Personen, die keine Rente beziehen, sondern nur eine finanzielle Entschädigung erhalten, wie LANÇ-Veteranen, gemäß Beschluss Nr. 190 vom 3.5.1995 des Ministerrats „Über die Umsetzung des Gesetzes Nr. 7874“. vom 17.11.1994, „Über den Status des Veteranen des Antifaschistischen Nationalen Befreiungskrieges des albanischen Volkes“ sowie der Personen, die nur eine Rente beziehen insbesondere für besondere Verdienste, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 4171 vom 13.9.1966 „Über die soziale Sicherheit in der Volksrepublik Albanien“;
dh) Personen, die aufgrund ihres Dienstalters vorzeitig in Rente gehen, bis zu einer Rente von 20.000 (zwanzigtausend) ALLEN, einschließlich dieses Betrags, gemäß Gesetz Nr. 10 142 vom 15.5.2009 „Über die zusätzliche Sozialversicherung des Militärpersonals“. der Streitkräfte, Mitarbeiter der Staatspolizei, der Garde der Republik, des Staatsnachrichtendienstes, der Gefängnispolizei, „Polizeilicher Brandschutz und Rettung der Mitarbeiter des Internen Kontrolldienstes in der Republik Albanien“, geändert, und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Entscheidung nicht beschäftigt;
e) Personen, die eine Rente bis zu einem Rentenbetrag von 20.000 (zwanzigtausend) ALLEN beziehen, einschließlich dieses Betrags, gemäß Gesetz Nr. 150/2014 „Über die Renten von Arbeitnehmern, die in Untertagebergwerken gearbeitet haben“;
ë) Personen, die eine besondere finanzielle Behandlung genießen, bis zu einem Rentenbetrag von 20.000 (zwanzigtausend) ALL, einschließlich dieses Betrags, gemäß Gesetz Nr. 8685 vom 22.6.2000 „Über eine besondere Behandlung von Arbeitnehmern, die gearbeitet haben.“ in Bergwerken, unter Tage“, geändert;
f) Personen, die eine besondere finanzielle Behandlung genießen, bis zu einem Rentenbetrag von 20.000 (zwanzigtausend) ALL, einschließlich dieses Betrags, gemäß Gesetz Nr. 9179 vom 29.1.2004 „Über eine besondere Behandlung von Arbeitnehmern, die gearbeitet haben“. in einigen Unternehmen der Militärindustrie“, geändert;
g) Personen, die aufgrund eines schwierigen Berufs eine Rente beziehen, bis zu einem Rentenbetrag von 20.000 (zwanzigtausend) ALLEN, einschließlich dieses Betrags, gemäß Artikel 5 des Gesetzes Nr. 29/2019 „Über die ergänzende finanzielle Behandlung von“. Arbeitnehmer, die in Untertagebergwerken gearbeitet haben, Arbeitnehmer der Öl- und Gasindustrie und Arbeitnehmer, die in der Metallurgie gearbeitet haben.
2. Die Belohnung in Höhe von 10.000 (zehntausend) ALLEN für Personen gemäß den folgenden Kategorien:
a) Personen, die eine Altersrente beziehen, mit einem Rentenbetrag über 20.000 (zwanzigtausend) ALL, gemäß Gesetz Nr. 7703 vom 11.5.1993 „Über die soziale Sicherheit in der Republik Albanien“, geändert, Nr . 4171, vom 13.9.1966, „Über die Sozialversicherung in der Volksrepublik Albanien, und Nr. 4976, Datum.“ 29.6.1972, „Zu den Renten der Mitglieder landwirtschaftlicher Genossenschaften in der Volksrepublik Albanien“;
b) Personen, die gemäß dem Gesetz Nr. 9179 vom 29.1.2004 „Über eine besondere Behandlung von Arbeitnehmern, die in einigen Industrieunternehmen des Militärs gearbeitet haben“, eine besondere finanzielle Behandlung genießen, die den Rentenbetrag von 20.000 (zwanzigtausend) ALL übersteigt. , geändert;
c) Personen, die eine Rente mit einem Rentenbetrag von über 20.000 (zwanzigtausend) ALL beziehen, gemäß Gesetz Nr. 150/2014 „Über Renten von Arbeitnehmern, die in Untertagebergwerken gearbeitet haben“;
ç) Personen, die eine besondere finanzielle Behandlung gemäß dem Gesetz Nr. 8685 vom 22.6.2000 „Über eine besondere Behandlung von Arbeitnehmern, die in Bergwerken und unter Tage gearbeitet haben“, in der geänderten Fassung, mit einem Leistungsbetrag über 20.000 (zwanzigtausend) genießen. ALLE;
d) Personen, die aufgrund ihres Dienstalters vorzeitig in Rente gehen, mit einem Leistungsbetrag über 20.000 (zwanzigtausend) ALL, gemäß Gesetz Nr. 10 142 vom 15.5.2009 „Über die zusätzliche Sozialversicherung der Soldaten der Streitkräfte, Angestellte von die Staatspolizei, die Garde der Republik, der Staatsnachrichtendienst, die Gefängnispolizei, die Schutzpolizei Feuerwehr und Rettung der Mitarbeiter des Internen Kontrolldienstes in der Republik Albanien“, geändert;
dh) Personen, die keine Rente, sondern nur eine besondere staatliche Rente beziehen, die gemäß Artikel 5 des Gesetzes Nr. 7703 vom 11.5.1993 „Über die soziale Sicherheit in der Republik Albanien“ festgelegt wird geändert;
e) Personen, die keine Rente gemäß Gesetz Nr. 7703 vom 11.5.1993 „Über die soziale Sicherheit in der Republik Albanien“ in der jeweils gültigen Fassung beziehen, aber eine Zusatzrente gemäß Gesetz Nr. 8097 beziehen vom 21.3.1996, „Für die staatliche Zusatzversorgung von Personen, die verfassungsmäßige Aufgaben wahrnehmen, und von Staatsbediensteten“, geändert;
ë) Personen, die aufgrund eines schwierigen Berufs eine Rente gemäß Artikel 5 des Gesetzes Nr. 29/2019 „Über die finanzielle Zusatzbehandlung von Arbeitnehmern, die in Untertagebergwerken gearbeitet haben, von Arbeitnehmern in der Ölindustrie und von Gas- und Gasindustrie“ beziehen Arbeitnehmer, die in der Metallurgie tätig waren“, mit einem Leistungsbetrag von über 20.000 (zwanzigtausend) ALL.
3. Der Anspruch auf die Prämie steht in dem gemäß Punkt 1 und 2 dieser Entscheidung bestimmten Umfang auch denjenigen Personen zu, deren Leistungsbeginn bis zum 31.12.2024, einschließlich dieses Datums, liegt und Anspruch darauf haben erhalten diese Belohnung nur einmal, obwohl sie möglicherweise mehr als eine Leistung erhalten.
4. Die finanziellen Auswirkungen, die sich aus der Umsetzung dieses Beschlusses ergeben, belaufen sich auf 9.873.862.000 (neun Milliarden achthundertdreiundsiebzig Millionen achthundertzweiundsechzigtausend) ALLE, aufgeteilt in 9.805.225.000 (neun Milliarden und achthundertfünf Millionen zweihundertfünfundzwanzigtausend) ALLE für die Belohnung und 68 637.000 (achtundsechzig Millionen sechshundertsiebenunddreißigtausend) ALLE Verwaltungskosten für die Vergabe der Belohnung.
5. Die Prämien werden im Dezember 2024 auf die Konten der Rentner überwiesen und in diesem Monat ausgezahlt. In Fällen, in denen die tatsächlichen Zahlungen nicht innerhalb des Monats Dezember 2024 erfolgen, werden sie bis zum 30.6.2025 gezahlt. Nicht beanspruchte Prämien verjähren nach dem 30.06.2025.
6. Die Verwaltung der Haushaltsmittel für die Vergütung der Rentner, die Festsetzung der Vergütung für jeden Begünstigten und die Auszahlung werden vom Institut für soziale Sicherheit, Posta Shqiptare, sh.a., und Banken der zweiten Ebene durchgeführt, so die Es gelten dieselben Verfahren wie für die Verwaltung des Sozialversicherungsfonds.
7. Die finanziellen Auswirkungen von 9.873.862.000 (neun Milliarden achthundertdreiundsiebzig Millionen achthundertzweiundsechzigtausend) ALLEN werden wie folgt getragen:
a) In Höhe von 3.650.000.000 (drei Milliarden sechshundertfünfzig Millionen) ALLEN aus dem im Haushaltsplan 2024 genehmigten Fonds „Notfallprämie für Rentner“;
b) In Höhe von 2.444.000.000 (zwei Milliarden vierhundertvierundvierzig Millionen) ALLE, aus dem im Haushaltsplan 2024 genehmigten Fonds „Zur Indexierung der Renten“;
c) In Höhe von 3.779.862.000 (drei Milliarden siebenhundertneunundsiebzigtausendachthundertzweiundsechzig) ALLEN aus dem Staatshaushalt und dem Planhaushalt für soziale Sicherheit für das Jahr 2024.
8. Mit der Umsetzung dieses Beschlusses sind das Ministerium für Wirtschaft, Kultur und Innovation, das Finanzministerium und das Institut für soziale Sicherheit beauftragt.
Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft und wird im „Amtsblatt“ veröffentlicht.
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