Die neuen Koeffizienten und ihre Auswirkungen auf das Rentenberechnungssystem erhöhen die Leistungshöhe für Tausende älterer Menschen

Die neuen Koeffizienten und ihre Auswirkungen auf das Rentenberechnungssystem erhöhen die Leistungshöhe für Tausende älterer Menschen


Das Institut für Sozialversicherung wird die neuen Gehälter bei der Rentenberechnung für neu in den Ruhestand getretene Bürger berücksichtigen.

Die Aktualisierung der Gehälter vor 1994 erfolgt im Gegensatz zum Vorjahr mit einem Koeffizienten von 13,5 Prozent und spiegelt sich somit in der Höhe der Gehälter für 83 Berufe wider.

Für die letzten beiden Jahre, also für 2023 und 2024, wird die Indexierungsformel nicht angewendet, sondern die Gehälter werden so bezeichnet, wie sie sind, also nicht indexiert.

Der Beschluss wurde Mitte des Jahres gefasst und auch vom Ministerrat genehmigt. Jedes Jahr profitieren fast 20.000 Bürger, die in Rente gehen, von der Gehaltsaktualisierung, um die Leistungshöhe zu erhöhen.

Mit diesem Beschlussentwurf wird die Möglichkeit geschaffen, für alle Personen, die ab dem 1. Juli 2024 eine Rente beziehen, das Durchschnittsgehalt, auf dessen Grundlage der anfängliche monatliche Rentenbetrag berechnet wird, neu zu bewerten. Es wird erwartet, dass der Koeffizient das Wachstum der geschätzten Bemessungsgrundlage für über 20.000 Menschen beeinflusst und es ermöglicht, ihre Renten mit den gezahlten Beiträgen in Einklang zu bringen.informiert ISSH.

Wer profitiert

Wie jedes Jahr erstellt die Regierung neben der Rentenindexierung auch neue Koeffizienten, auf deren Grundlage die Rentenmaßnahme für diejenigen berechnet wird, die gerade in den Ruhestand gehen, und nicht für alle Rentner. Dadurch ändert sich automatisch die Formel zur Berechnung des Wertes, von dem Senioren profitieren. Basierend auf der Tabelle mit den neuen Koeffizienten (gemäß der Tabelle neben dem Schreiben) wird also eine Person, die 1994 mit einem Gehalt von 7.000 ALL behandelt wurde, dieser Betrag mit dem Koeffizienten von 10.799 multipliziert und für die Berechnung verwendet der Rente beträgt das Gehalt 75 Tausend 593 ALL.

Üblicherweise wird bei der Festsetzung der Rentenhöhe das Gehalt berücksichtigt, mit dem die Beiträge über die Jahre gezahlt wurden, da die Gehälter in der Zeit der ehemaligen landwirtschaftlichen Genossenschaften, aber auch in den Folgejahren niedrig waren , legt die Regierung jedes Jahr Koeffizienten für junge Menschen fest, um für die Zeit, in der Rentner leben, eine möglichst realistische Rente zu erhalten.

Formel
Zur Berechnung der Rente wird folgende Formel verwendet:

PP (Altersrente) = PS (Sozialrente)* (multipliziert) realisiertes beitragspflichtiges Dienstalter/erforderliches beitragspflichtiges Dienstalter + 1/100* (multipliziert) Versicherungsjahre* BV (geschätzte Basis). Die geschätzte Bemessungsgrundlage für die Renten errechnet sich aus dem Verhältnis der Höhe des Lohns, für den Beiträge gezahlt wurden, zu dem Zeitraum, der als Versicherungszeit bezeichnet wird. Für den Versicherungszeitraum ab dem 1.1.1994 wird zur Berechnung der geschätzten Bemessungsgrundlage die Höhe des Lohns herangezogen, für den vom 1.1.1994 bis zum Ende des Versicherungszeitraums Beiträge gezahlt wurden.

Für die Versicherungszeit in staatlichen Institutionen und Unternehmen vor dem 1.1.1994 werden zur Berechnung der geschätzten Bemessungsgrundlage Referenzgehälter herangezogen, die durch Beschluss des Ministerrats festgelegt werden. Für die Versicherungszeit in den ehemaligen landwirtschaftlichen Genossenschaften werden zur Berechnung der geschätzten Bemessungsgrundlage die durch den Beschluss des Ministerrats festgelegten Referenzgehälter herangezogen.

In Fällen, in denen die versicherte Person eine Versicherungszeit vor und nach dem 1.1.1994 hat, wird die geschätzte Basis als gewichtetes arithmetisches Mittel der geschätzten Basis der Versicherungszeiten als ehemaliger Mitarbeiter staatlicher Institutionen oder Unternehmen und als ehemaliges Mitglied von berechnet Genossenschaften der Landwirtschaft vor 1994 sowie Versicherungszeiten als Arbeitnehmer, Selbständiger oder Erwerbstätiger nach dem 01.01.1994.

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