Miteigentumsrecht, wie viel zahlen wir für den Verwalter?

Miteigentumsrecht, wie viel zahlen wir für den Verwalter?


Vor einem Jahr verabschiedete die Versammlung das Miteigentumsgesetz, eine Initiative, die darauf abzielt, dass die Gemeinschaftsräume von einem von den Bewohnern selbst gewählten Verwalter verwaltet werden. Bis heute wurden jedoch keine Satzungen erlassen, um dieses Gesetz anwendbar zu machen.

Ervin Demo, Minister für Kommunalverwaltung, sagte, dass bald detaillierte Gesetze und Regeln veröffentlicht werden, damit jede Familie mit den Verpflichtungen vertraut sei, die sie haben werden.

„Arbeitsgruppen wurden eingerichtet und die Satzung wird demnächst im März veröffentlicht. Insgesamt gibt es sieben davon. Gleichzeitig wird eine Formel erarbeitet, die auf die Verpflichtungen angewendet wird, die Familien bei der praktischen Umsetzung dieses Gesetzes haben werden.“ Demo ist.

Das Miteigentumsrecht zielt darauf ab, den Eigentümer der Gemeinschaftsräume im Gebäude zu bestimmen. Heutzutage ist niemand mehr für Probleme in den Gemeinschaftsräumen, auf der Terrasse, im Hof, im Aufzug usw. verantwortlich.

„Jedes Miteigentumsverhältnis wird auf der Grundlage eines „Mustervertrags“ abgewickelt, bei dem die Regeln des Miteigentums in jeder Gemeinde gleich sind. Die Hauptaufgabe dieses Gesetzes wird der Verwalter sein. Die Formel, die wir entwerfen, wird auch die Mindestverpflichtung festlegen, die jede Familie zahlen muss.“Demo ist.

Derzeit erfolgt die Bewirtschaftung der Gemeinschaftsflächen in vielen Neubauten ehrenamtlich. Jede Familie zahlt einen Beitrag, der mindestens bei ALLEN 1000 pro Monat beginnt.

Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die von der Regierung festgelegte Gebühr berechnet wird, solange wir nicht über ein Register der zu verwaltenden Gemeinschaftseinrichtungen verfügen./vizionplus.tv

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