Die Wettbewerbskommission untersuchte auf ihrer Sitzung am 29.01.2025 den Bericht des Wettbewerbssekretariats für die Eröffnung des Vorbesteuerungsverfahrens gegen Vodafone Albanien und einen Albanien -Sha auf dem Einzelhandelsmarkt von Mobilfunkdiensten.
Angesichts einiger bei der Wettbewerbsbehörde eingereichter Beschwerden über den Anstieg des Preispakets von Vodafone Albania JSC sowie die folgenden Beschwerden im Jahr 2024 für das One Albania Sha Enterprise, die Wettbewerbsbehörde gemäß Artikel 28 von Law Nr. 9121 vom 28.07.2003 „zum Schutz des Wettbewerbs“ führte in diesem Markt eine Überwachung durch, die aus der Bewertung des Verhaltens von Vodafone Albania Sha und einem Albanien Sha bestand.
Aus der Einschätzung von Informationen während der Überwachung wurde festgestellt, dass das Verhalten der Vodafone Albania Sha und eines Albaniens Sha auf dem Einzelhandelsmarkt für mobile Dienste eine Beschränkung des Wettbewerbs im Sinne von Artikel 4 und Artikel 9 des Gesetzes Nr. 9121 vom 27.03.2003 „zum Schutz des Wettbewerbs“.
Der Markt für Mobiltelefonie war und bleibt und bleibt er ein besonderer Schwerpunkt der Wettbewerbsbehörde, um den Wettbewerb, sondern auch für den Verbraucher zu schützen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Wettbewerbskommission mit Entscheidung Nr. 1156 vom 29.01.2025 beschloss, das vorläufige Untersuchungsverfahren auf dem Einzelhandelsmarkt für mobile Dienstleistungen gegen Vodafone Albanien und einen Albania Sha zu eröffnen. Diese Untersuchung wird den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 umfassen.
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