Neben den EU-Institutionen kauft Albanien das Hauptquartier der Mission in Brüssel

Neben den EU-Institutionen kauft Albanien das Hauptquartier der Mission in Brüssel


Der Ministerrat hat den Kauf einer Immobilie in Brüssel beschlossen, die als Sitz der Ständigen Vertretung Albaniens bei der Europäischen Union dienen wird.

Die Entscheidung, die bereits im Amtsblatt veröffentlicht wurde, legt zu diesem Zweck einen Höchstbetrag von 240 Millionen ALL fest und genehmigt die Verfahren, die für die Durchführung des Kaufs befolgt werden.

Dem Urteil zufolge muss die Immobilie mehrere Kriterien erfüllen, darunter eine günstige Lage in der Nähe von EU-Institutionen, physische Sicherheit und Freiheit von Hypotheken oder rechtlichen Belastungen. Eine Sonderkommission unter dem Vorsitz des stellvertretenden Außenministers und mit Vertretern verschiedener staatlicher Institutionen wird die Angebote prüfen und bewerten sowie den Verhandlungsprozess und den Vertragsabschluss überwachen.

Die finanziellen Auswirkungen des Kaufs werden durch den Haushalt des Ministeriums für Europa und auswärtige Angelegenheiten für das Jahr 2024 gedeckt, während die Immobilie nach Abschluss des Prozesses gemäß belgischem Recht registriert wird. Dieser Schritt stellt einen wichtigen Schritt zur Stärkung der diplomatischen Präsenz Albaniens in der Nähe der Europäischen Union dar.

Beschluss des Ministerrats:

FESTLEGUNG DER REGELN UND VERFAHREN FÜR DIE VERWENDUNG DES FONDS FÜR DEN KAUF EINER IMMOBILIE, DIE ALS HAUPTSITZ DER DIPLOMATISCHEN MISSION IN DER NÄHE DER EUROPÄISCHEN UNION IN BRÜSSEL DIENEN WIRD

Zur Unterstützung von Artikel 100 der Verfassung und Punkt 14, Artikel 11 des Gesetzes Nr. 97/2023 „Über den Haushalt 2024“, geändert auf Vorschlag des Ministers für Europa und auswärtige Angelegenheiten, BESCHLUSS der Ministerrat :

1. Das Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten, im Folgenden „das Ministerium“ genannt, und die Ständige Vertretung der Republik Albanien bei der Europäischen Union, im Folgenden „die Vertretung“, führen das Verfahren zum Kauf einer Immobilie in Brüssel, Königreich Belgien, durch , das als Hauptquartier der Mission der Republik Albanien bei der Europäischen Union dienen wird, mit einem Höchstfonds von nicht mehr als 240.000.000 (zweihundertvierzig Millionen) ALL, gemäß den in diesem Beschluss vorgesehenen Regeln und Verfahren.

2. Der Missionsleiter identifiziert unbewegliche Vermögenswerte wie Gebäude und Grundstücke, die über den notwendigen Raum für die funktionale und zukünftige Ausübung diplomatischer und konsularischer Tätigkeit, eine geeignete Lage und Entfernung von den zentralen Institutionen der Europäischen Union verfügen und die physische Sicherheit gewährleisten , einen Status haben, der frei von jeglicher Belastung oder Hypothekenlast ist, sowie keinen rechtlichen Beschränkungen exekutiver und judikativer Art unterliegen und der Kommission gemäß Punkt nicht weniger als 3 (drei) Angebote unterbreiten 3, dieser Entscheidung.

3. Zur Bewertung der Angebote wird eine Sonderkommission unter Vorsitz des stellvertretenden Ministers für auswärtige Angelegenheiten eingesetzt, der auf der Führungsebene Vertreter von:

a) das für die Verwaltung des Staatseigentums zuständige Ministerium;

b) Nationale Behörde für die Sicherheit vertraulicher Informationen;

c) Staatsanwaltschaft;

ç) Dienstdirektion des Diplomatischen Korps.

4. Die Kommission hat folgende Hauptaufgaben:

a) prüft die für den Kauf der vorgeschlagenen Immobilien vorgelegten Angebote und bewertet die Erfüllung der in Punkt 2 dieser Entscheidung festgelegten allgemeinen Bedingungen sowie die finanziellen Kosten der vorgeschlagenen Angebote;

b) überwacht den Leiter der Mission im Prozess der Verhandlungen über den Kauf von Immobilien und den Abschluss des Kaufvertrags;

c) bewertet bei Bedarf vor Ort während des Verhandlungsprozesses die Erfüllung der Rahmenbedingungen gemäß Punkt 2 dieses Beschlusses;

ç) Bewertet die Bedingungen des ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs;

d) Festlegung der Bekanntgabe des Gewinnergebots bzw. der Disqualifizierung der Gebote.

5. Am Ende des Angebotsbewertungsprozesses legt die Kommission dem Minister einen zusammenfassenden Bericht über das angewandte Verfahren und seine Entscheidungsfindung vor.

6. Für den Fall, dass die Kommission ein erfolgreiches Angebot bekannt gegeben hat, ermächtigt der Minister den Leiter der Mission, den Kaufvertrag zu unterzeichnen.

7. Dem Ministerium wird ein Ad-hoc-Fachsekretariat eingerichtet, das folgende Aufgaben hat:

a) unterstützt die Kommission beim reibungslosen Ablauf ihrer Tätigkeit;

b) organisiert die Sitzungen der Kommission;

c) Verwaltet die relevanten technisch-rechtlichen Unterlagen für den Kaufvorgang.

8. Nach Unterzeichnung des Vertrags ermächtigt das Ministerium die Mission, gemäß den vertraglichen Verpflichtungen Zahlungen für den Kauf von Immobilien zu leisten und die damit verbundenen Gebühren im Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvorgangs zu übernehmen.

9. Nach Unterzeichnung des Vertrags ergreift der Leiter der Mission alle Maßnahmen zur Registrierung von Immobilien gemäß der Gesetzgebung des Gastlandes.

10. Die finanziellen Auswirkungen zur Umsetzung dieses Beschlusses werden durch den Haushalt des Ministeriums für 2024 abgedeckt.

11. Die Organe ernennen gemäß Punkt 3 dieses Beschlusses die Vertreter in der Kommission innerhalb von 5 (vor) Tagen nach Inkrafttreten dieses Beschlusses.

12. Mit der Umsetzung sind das Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten, das für die Verwaltung des Staatseigentums zuständige Ministerium, die Nationale Behörde für die Sicherheit vertraulicher Informationen, die Staatsanwaltschaft und die Dienstdirektion des Diplomatischen Gremiums beauftragt Entscheidung.

Dieser Beschluss tritt nach Veröffentlichung im „Amtsblatt“ in Kraft.

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