Die Sonderstaatsanwaltschaft gegen Korruption und organisierte Kriminalität schloss die Ermittlungen ab und schickte vor dem Sondergericht erster Instanz wurde der Antrag auf Eröffnung des Strafverfahrens Nr. 277/1/1 vom 02.07.2025 gegen die Beklagten:
Arnold Rrokaj mit der Versicherungsmaßnahme untersucht“Verhaftung im Gefängnis“ und angeklagt wegen Straftaten „Unberechtigter Computerzugriff“, zweiter Absatz UND „Illegales Abfangen von Computerdaten“, zweiter Absatz, durchgeführt in der besonderen Form der Zusammenarbeit mit dieser strukturierten kriminellen Gruppe, „strukturierte kriminelle Gruppe“, „Begehung von Straftaten durch kriminelle Vereinigung und strukturierte kriminelle Gruppe“, vorgesehen in den Artikeln 192/b Absatz 2, 293/a Absatz 2, 28/4, 333/a und 334 des Strafgesetzbuches;
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Lily John mit der Versicherungsmaßnahme untersucht“Verhaftung im Gefängnis„und wegen Straftaten angeklagt“Illegales Abfangen von Computerdaten„, zweiter Absatz, durchgeführt in der besonderen Form der Zusammenarbeit, der der strukturierten kriminellen Vereinigung, „Organisierte kriminelle Gruppe“, „Begehung von Straftaten durch kriminelle Organisationen und strukturierte kriminelle Gruppen“, vorgesehen in den Artikeln 293/a Absatz 2, 28/4, 333/a und 334 des Strafgesetzbuches;
Agim Ismaili gegen ihn wird auf freiem Fuß ermittelt und ihm werden Straftaten vorgeworfen“Illegales Abfangen von Computerdaten„, zweiter Absatz, durchgeführt in der besonderen Form der Zusammenarbeit, der der strukturierten kriminellen Vereinigung, „Organisierte kriminelle Gruppe“, „Begehung von Straftaten durch kriminelle Organisationen und strukturierte kriminelle Gruppen“, vorgesehen in den Artikeln 293/a Absatz 2, 28/4, 333/a und 334 des Strafgesetzbuches;
Der Angeklagte Arnold Rrokaj hat auf unbefugte Weise auf Ermittlungsmaterialien der Sonderstaatsanwaltschaft gegen Korruption und organisierte Kriminalität zugegriffen, von denen einige illegal an die Angeklagten Zambak Gjoni und Agim Ismaili gesendet wurden, die sie dann an Dritte weitergegeben haben.
Die Bürger Zambak Gjoni und Arnold Rrokaj wurden in kurzer Zeit (innerhalb von 24 Stunden) identifiziert und sofort festgenommen, wodurch die weitere Verbreitung von Ermittlungsmaterial verhindert wurde.
Als Ergebnis der zahlreichen Ermittlungsmaßnahmen und ihrer Analyse wurde die Anklage auf den Straftatbestand des illegalen Abfangens von Computerdaten des verantwortlichen Bürgers Agim Ismaili ausgeweitet, der, nachdem er sich mit dem Inhalt dieser Daten vertraut gemacht hatte, diese weiter verbreitete, aber auch bewusst eine Vertiefung des illegalen Abfangens der Systeme der Sonderstaatsanwaltschaft forderte, um Daten über verschiedene Personen zu finden.
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