Die in einem Zeitraum von 10 Jahren entstandene Rechnung über unbezahlte Steuer- und Zollschulden beläuft sich auf 507 Millionen Euro. Das Projekt, das diese Verpflichtungen auch definiert, trägt den Titel „Gesetz über die Löschung, das Erlöschen und die Zahlung von Steuerschulden gegenüber der zentralen Steuerverwaltung und Pflichten gegenüber dem Zoll“ hat das Konsultationsverfahren mit Interessengruppen gestartet.
„Artikel 5 sieht die vollständige Aufhebung unbezahlter direkter oder indirekter Steuerverbindlichkeiten für die Zeiträume bis zum 31. Dezember 2014 vor, mit Ausnahme der Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge. Für letztere ist die Aufhebung oder Aufhebung von Verwaltungsstrafen und Verzugszinsen für die Zeiträume bis zum 31. Dezember 2014 vorgesehen, einschließlich Selbstständiger in der Landwirtschaft, jedoch ohne Beitrag. Außerdem sieht dieser Artikel den Erlass von Bußgeldern und Verzugszinsen in Fällen vor, in denen der Auftraggeber wurde bezahlt“, erklärt das Finanzministerium.
Hierbei handelt es sich um die vom Finanzministerium bis Ende 2014 bis Dezember 2024 berechneten Schulden. Auffällig ist die Berechnung der Schulden nach Monats- und Jahresperioden, wobei der Schwerpunkt auf dem 10-Jahres-Zeitraum liegt.
Dem Bericht zufolge erreichen die Altverbindlichkeiten über 10 Jahre bis Ende 2014 einen Wert von rund 507,3 Millionen Euro, bestehend aus 295 Millionen Euro Steuerschulden und 257,6 Millionen Euro Zollschulden für den Zeitraum bis Ende 2014.
Aber was passiert mit dem Vergebungsplan?
Für den Zeitraum bis 31.12.2014: Steuer-/Zollpflichten werden vollständig gestrichen, mit Ausnahme der Sozial-/Krankenversicherung, bei letzterer werden nur Bußgelder und Verzugszinsen gestrichen, nicht jedoch der Beitrag selbst.
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2019 gelten für die Einrichtungen jedoch Auflagen. Um davon zu profitieren, muss der Betroffene einen Teil (50 % sofort oder 75 % in Raten) vor Ablauf der Fristen (30. Juni 2026 oder 31. Dezember 2026) zahlen. In diesen Fällen werden Strafen und Zinsen gestrichen.
Für den Zeitraum 1. Januar 2020 – 31. Dezember 2024: keine Kapitalabschreibung, aber Abschreibung von Vertragsstrafen/Zinsen unter der Bedingung, dass die vollständige Zahlung bis zum 31. Dezember 2026 erfolgt.
Es gibt etwa 207.000 und 71 Steuerzahler, aber nicht alle Steuerzahler werden von den Erleichterungen profitieren. Ausgenommen sind Unternehmen, die wegen Straftaten im Steuer- oder Zollbereich rechtskräftig verurteilt wurden oder sich in einem Gerichtsverfahren befinden.
Während die Gesamtsumme der unbezahlten Schulden allein für Steuern und Zölle für die Zeiträume bis Ende 2024 rund 211 Milliarden ALL oder 1,7 Milliarden Euro beträgt, will sich die Initiative „Fiskalfrieden“ vor allem auf die Tilgung sehr alter Verbindlichkeiten (bis 31.12.2014) in Höhe von 507 Millionen Euro konzentrieren. Von dieser Streichung sind jedoch die Beiträge zur Sozial- und Krankenversicherung nicht betroffen, so dass ein erheblicher Teil der Pflichten bei Selbstständigen und Beitragszahlern verbleibt.
In diesem Zusammenhang wird die Initiative als eine Strategie zur „Säuberung“ des Altschuldenbestands und zur Verbesserung der öffentlichen Finanzen gesehen, wobei das Hauptaugenmerk weiterhin darauf gerichtet ist, dass der Nutzen nicht umfassend ist und klare Bedingungen erfüllt sein müssen.
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