Das Finanzministerium hat einen neuen Gesetzentwurf zur Rechnungslegung vorgeschlagen, der einige Änderungen zum geltenden Gesetz Nr. 1 mit sich bringt. 25/2018, das kürzlich zur Konsultation vorgelegt wurde. Die wesentlichen Änderungen konzentrieren sich auf die Finanzberichterstattung, die Verantwortlichkeiten der Manager und den Transparenzansatz. Laut dem dem Entwurf beigefügten Bericht zielt der Gesetzentwurf darauf ab, die bei der Umsetzung des Gesetzes Nr. 1 festgestellten Mängel zu beheben. 25/2018 und erfüllen die neuen Verpflichtungen aus dem EU-Besitzstand für Finanzberichterstattung, Nachhaltigkeit und Steuertransparenz.
Eine der hervorgehobenen Änderungen ist die Formalisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Richtlinie (EU) 2022/2464. Diese Verpflichtung gilt nur für sehr große Einheiten mit mehr als durchschnittlich 1.000 Mitarbeitern und einem Nettoeinkommen von 450 Millionen Euro und tritt in der Form bis 2028 in Kraft.
Dem Bericht zufolge wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen verlangen, Einzelheiten zu den Auswirkungen auf Umwelt, Soziales und Governance anzugeben, einschließlich Aspekten wie Korruption und sozialen Auswirkungen. Der Gesetzentwurf schränkt außerdem die Informationsanforderungen in der Wertschöpfungskette ein, um kleinere Unternehmen vor unverhältnismäßigen Anforderungen zu schützen.
Ein weiteres Ziel besteht darin, die Qualität und Vergleichbarkeit von Finanzberichten zu verbessern.
Der Bericht macht darauf aufmerksam, dass das Land seine Gesetzgebung seit 2008 an die International Financial Reporting Standards angepasst hat und diese auch auf kleine und mittlere Unternehmen anwendet. Der vorgeschlagene Gesetzesentwurf zielt darauf ab, den Grad der Berichterstattung und die Einhaltung internationaler Standards weiter zu verbessern.
Eine weitere Neuerung ist die Einführung der Pflicht zur öffentlichen Einkommensteuerberichterstattung (Country-by-Country Reporting) gemäß der Richtlinie (EU) 2021/2101. Diese Berichterstattung gilt nur für Unternehmen, die in mehr als einer Gerichtsbarkeit tätig sind und in den letzten beiden Berichtsperioden einen konsolidierten Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro erzielt haben. Ziel ist es, die Steuertransparenz zu erhöhen und Steuerhinterziehung einzudämmen.
Der Gesetzentwurf enthält außerdem technische und klarstellende Änderungen für die Konsolidierung von Abschlüssen, die Beseitigung unnötiger Verpflichtungen und die Vereinheitlichung der Rechtsterminologie, um die Rechtssicherheit und Durchsetzbarkeit zu erhöhen.
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