Wie wird die DIVA-Entschädigung angewendet, von der Angabe des Bankkontos bis hin zu den fiskalisierten Rechnungen? – JavaNews.al

Wie wird die DIVA-Entschädigung angewendet, von der Angabe des Bankkontos bis hin zu den fiskalisierten Rechnungen? – JavaNews.al


Wer die jährliche Einkommenserklärung für das Jahr 2025 (DIVA) ausgefüllt hat und nach Abzug von Ausgaben in Höhe von 48.000 ALL für jedes unterhaltsberechtigte Kind und maximalen Ausgaben von bis zu 100.000 ALL für Bildung, dokumentiert mit fiskalisierten Rechnungen, zu viel gezahlte Steuern aufweist, kann im E-Filing-System eine Entschädigung beantragen.

Gemäß den Erläuterungen der Steuerverwaltung zum Antragsverfahren müssen die Personen, die von der Entschädigung profitieren, vor dem Ausfüllen des Antrags in der „Allgemeinen Frage“ ihre Bankkontodaten angeben.

Im Abschnitt „Bankdaten“ unter „Mein Profil“ in „Mein e-Filing“ können sie das Formular mit den erforderlichen Daten ausfüllen.

Konkret handelt es sich um den Namen der Bank, bei der das Bankkonto eröffnet wird (Daten, die vom System aufgelistet werden) und vom Anmelder ausgewählt werden. Als nächstes wird die Bankkontonummer (IBAN) manuell eingegeben, während die „Swift“-Nummer automatisch generiert wird.

Bei der Option Währungstyp wird die Währung „Lek“ ausgewählt und bei der Option „Gültig ab“ wird das Datum vermerkt, ab dem das Bankkonto gültig ist. Die Angaben müssen auf der Grundlage der von der Bank oder aus dem Antrag erhaltenen Informationen sehr genau sein.

Wählen Sie als Nächstes unter „Mein E-Filing“ die Option „Meine Probleme“ aus, auf die geklickt wird.

Dann erscheint das Modul „Problemtyp“ (mit vier Optionen zur Auswahl). Klicken Sie jedoch auf die zweite Option unter „Allgemeine Fragen“, um ein neues Problem zu erstellen.

Nachdem Sie eine neue Ausgabe erstellt haben, erscheint ein leeres weißes Format, in das der Text des Antrags auf Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern (entsprechend dem in DIVA angezeigten Wert) eingefügt wird.

Der Antrag wird mit der Beschreibung vervollständigt: „Ich (Name, Nachname) mit Identifikationsnummer (…) reiche den Antrag auf Rückerstattung/Entschädigung von DIVA ein.“

Zusätzlich zum Antrag muss die Person auch die entsprechenden Unterlagen beifügen:

Dokument mit persönlichen Bankkontodaten (IBAN);

Familienzertifikat; Die begründende Dokumentation, die die für die Ausbildung der Kinder angefallenen Kosten bescheinigt, die Zahlungsbelege. In diesem Fall sind nur die fiskalisierten Rechnungen über die Ausgaben für die Bildung der Kinder für das Jahr 2025 gültig.

Zur Begründung der Bildungsausgaben sind die fiskalisierten Rechnungen das Hauptdokument, die Gebühr, die die Bildungsausgaben für Kinder rechtfertigt, unabhängig davon, ob sie das öffentliche/private Vorschulsystem oder das öffentliche/private Schulsystem besuchen.

Taxes hat klargestellt, dass der Antrag auf Rückerstattung oder Entschädigung nur an natürliche Personen gestellt werden kann, die Steuern gezahlt haben. Eine Person, die im Jahr 2025 keine Steuern gezahlt hat, kann nicht von dem Recht auf Entschädigung profitieren. Es muss also eine Steuer gezahlt worden sein, um nach der Neuberechnung der Steuer in den Genuss der Entschädigung zu kommen.

Nach Angaben der Steuerverwaltung belief sich die Zahl der Anmelder, die die DIVA eingereicht haben, bis zum 12. Februar auf 18.000. Die Frist zum Ausfüllen der jährlichen Einkommenserklärung läuft bis zum 31. März.

Nach Abzug der Ausgaben vom gesamten Jahresbruttoeinkommen ergibt sich nach den von Monitor veröffentlichten Beispielen, dass sich nach Abschluss durch DIVA bei einer Einzelperson mit einem Jahresbruttoeinkommen von über 1,2 Millionen ALL pro Jahr und 1 Kind der Wert der zu viel gezahlten Steuer auf 6.200 ALL ergibt. Dies ist der Betrag, der durch den Antrag als Entschädigung geltend gemacht wird.

Für Personen, die mehr als 200.000 ALL pro Monat erhalten und der Steuer von 23 % unterliegen, beträgt die Entschädigung 11.040 ALL pro Kind.

Personen mit einem Einkommen von weniger als 1,2 Millionen ALL pro Jahr oder weniger als 100.000 ALL pro Monat und einem Kind, denen neben dem Ausgabenabzug in Höhe von 48.000 ALL auch noch die Ausbildungskosten abgezogen werden, profitieren von einer Entschädigung in Höhe von rund 25.000 ALL.

Für Personen ohne unterhaltsberechtigte Kinder gilt das gleiche Antragsverfahren

Erstmals profitieren in diesem Jahr auch Personen ohne Kinder, die aber zu viel Steuern zahlen, aufgrund der geänderten Neuberechnung der Steuer von einer Entschädigung. Auch für diese Personen gilt das gleiche Bewerbungsverfahren. Der einzige Unterschied besteht darin, dass für diese Personen das Hochladen der Familienbescheinigung nicht verpflichtend ist.

Der Anmelder, der also nicht manuell die Anzahl der Kinder und den Betrag für den Abzug der Bildungskosten eingegeben hat, sondern zu viel gezahlte Steuern ergibt, wird neben dem Erstattungsantrag nur die Bankkontodaten (IBAN) hochladen.

Die Steuerbehörde stellte klar, dass die Steuer auf Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit in diesem Jahr erstmals auf jährlicher und nicht auf monatlicher Basis neu berechnet wird.

Aufgrund dieser Neuberechnung kann es bei manchen Personen zu einer Steuerüberzahlung kommen, abhängig von der Einkommensverteilung im Laufe des Jahres und der vom Arbeitgeber einbehaltenen Steuer.

Wenn ein Antragsteller die DIVA ausfüllt, werden die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder und der Betrag, der auf dem Wert der fiskalisierten Rechnungen für die Bildungsausgaben der Kinder basiert, manuell eingegeben./monitor.al

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