Seit gestern ist der Beschluss der Regierung zur Erhöhung des Mindestlohns in Kraft. Auf dieser Grundlage beträgt der Mindestlohn im Land ab 40.000 ALL ab dem 1. Januar 2026 50.000 ALL. Von dieser Entscheidung sind 307.850 im öffentlichen und privaten Sektor registrierte Arbeitnehmer betroffen. Gemäß der Entscheidung der Regierung werden die erhöhten Kosten für die Sozial- und Krankenversicherung in den ersten neun Monaten der Einführung des Mindestlohns nicht vom Unternehmen, sondern vom Staat getragen. Daher wurde im Staatshaushalt ein Fonds in Höhe von 1 Milliarde ALL für den Ausgleich der Arbeitgeberbeiträge infolge der Erhöhung des Mindestlohns eingerichtet.
Die Erhöhung des Mindestlohns trägt dazu bei, die Informalität auf dem Arbeitsmarkt zu verringern und die Einhaltung gesetzlicher Verträge zu stärken.
Als Reaktion auf die steigenden Lebenshaltungskosten und die Notwendigkeit, die Sozialhilfe zu stärken, verzeichnete der Mindestlohn in den letzten Jahren einen stetigen Aufwärtstrend.
Von 24.000 ALL im Jahr 2017 verdoppelt sich der Mindestlohn durch kontinuierliche Erhöhungen im Laufe der Jahre auf 50.000 ALL im Jahr 2026, was eine deutliche Verbesserung im Vergleich zu den Vorjahren darstellt. Die mittelfristige Prognose der Regierung sieht eine Anhebung des Mindestlohns auf 60.000 ALL im Jahr 2028 vor.
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