Probleme im SelfCare-System, Steuern verschieben die Frist für die Wareninventur in Unternehmen – JavaNews.al

Probleme im SelfCare-System, Steuern verschieben die Frist für die Wareninventur in Unternehmen – JavaNews.al


Nach mehr als zweiwöchigen Problemen mit dem SelfCare-System gab Taxation heute die Verlängerung der Frist für die analytische Inventarerklärung bis 2025 bekannt.

Die Steuerverwaltung teilt den Steuerzahlern mit, dass die Frist für die Meldung des analytischen Inventars vom 31.12.2025 auf den 20.02.2026 verschoben wird.

Diese Fristverschiebung erfolgt, um die genaue und korrekte Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung durch den Steuerpflichtigen zu gewährleisten.

Das Inventar sollte Informationen über Rohstoffe, Fertigprodukte und Waren zum Wiederverkauf enthalten, detailliert in Einheiten, Mengen, Preisen und Werten.

Die Bestandserklärung muss elektronisch im e-Filing-Steuersystem im Abschnitt „Meine Ausgaben“ innerhalb des Datums 20.02.2026 ausgefüllt werden und mit dem Namen „Bestand 31.12.2025“ geladen werden.

Die Steuerverwaltung hat alle Steuerzahler aufgefordert, dieser gesetzlichen Verpflichtung innerhalb der festgelegten Frist ordnungsgemäß nachzukommen, um Vor-Ort-Kontrollen und die Verhängung entsprechender Strafen zu vermeiden.

Selbst die Nichtmeldung von Arbeitnehmern und die Untermeldung ihrer Gehälter gelten als schwerwiegender Verstoß, da sie gegen die Garantie der sozialen Sicherheit und der Renten verstoßen. Zu diesem Zweck werden in Zusammenarbeit mit anderen Strafverfolgungsbehörden bei jedem Steuerpflichtigen, bei dem dieses Risiko festgestellt wurde, für jeden Vorgang seiner Tätigkeit, einschließlich Transaktionen mit fragwürdigen Einnahmequellen, eingehende Untersuchungen und Kontrollen durchgeführt.

In der von der Generaldirektion Steuern veröffentlichten Liste beträgt das niedrigste Gehalt im Bausektor 60.000 Lek für den Sanitärarbeiter, bis zu 85.000 Lek für den Lagerhalter, 95.000 Lek für den Elektriker/Hydrauliktechniker und bis zu 160.000 Lek für den Kranführer.

Wenn also ein Lagerarbeiter von einem Unternehmen im Bausektor weniger als 85.000 Lek pro Monat erhält, besteht für dieses Unternehmen nach Angaben der Steuerverwaltung ein höheres Risiko von Strafen.

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