Ab dem 1. April 2025 wird die Implementierung neuer ICS2 -Verfahren für den Eintritt von Waren in die EU, die das vorhandene ICS1 -System ersetzt, gestartet.
Die albanischen Exporteure müssen sich an neue Regeln anpassen und mit ihren EU -Partnern kommunizieren, um Hindernisse für den Transport von Waren zu vermeiden.
Laut der neuen Verordnung müssen die Geschäftstätiger vor ihrer Ankunft eine Zusammenfassung der Eintragserklärung für alle transportierten Waren in Richtung oder durch die EU einreichen.
Im Falle identifizierter Risiken können Exporteure zusätzliche Informationen bereitstellen, ihre Frachtkontrollen durchführen oder in einigen Fällen den Transport von Waren verboten werden.
Die Betreiber sollten auch die Ankunft im ersten Zollbüro über den Eintrag informieren und die Waren zur Inspektion einreichen.
Exporteure, die nicht mit der jeweiligen Nummer ausgestattet sind, müssen sich für die Zollgeschäfte der Mitgliedstaaten bewerben, in denen sie arbeiten.
Das neue System der Europäischen Union zielt darauf ab, die Sicherheit von Waren zu erhöhen, die in die EU eintreten, indem ein standardisiertes Zollverfahren für alle Transportmittel, einschließlich Straßen-, Schiene, Luftverkehr und dadurch die Fähigkeit der EU zur Verhinderung und Bekämpfung von Zolldelikten sowie eine sicherere kommerzielle Umgebung angewendet wird.
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