Vor einigen Tagen wurden Anträge auf Inanspruchnahme des Werts der Entschädigung für die Bildung von Kindern für alle Personen gestellt, die die jährliche Einkommenserklärung (DIVA 2025) ausgefüllt haben und zu einer zu viel gezahlten Steuer aus dem Abzug von Ausgaben im Wert von 48.000 Lek bzw. 100.000 Lek pro Jahr für Kinder unter 18 Jahren geführt haben.
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Der Entschädigungsbetrag wird nicht unmittelbar nach Einreichung des Rückerstattungsantrags auf die Bankkonten der Begünstigten ausgezahlt.
Die Steuerverwaltung stellte klar, dass sie nach Einreichung des Antrags die erforderlichen Überprüfungen der von den antragstellenden Personen eingereichten Unterlagen zur Begründung der Ausgaben vornehmen wird.
Da die Gewährung einer Entschädigung für die Ausbildung von Kindern zum ersten Mal umgesetzt wird, wird erwartet, dass der Entschädigungswert einmal im Monat an eine bestimmte Anzahl von Begünstigten ausgezahlt wird. Taxes erläuterte, dass dieses Verfahren gewählt wurde, um die hohe Anzahl an Überprüfungen möglichst effizient abzuwickeln, die vor Gewährung der Entschädigung der notwendigen Prüfung der eingereichten Unterlagen unterzogen werden.
Die Frist für die Einreichung des Rückerstattungsantrags beträgt 60 Tage nach Abschluss des DIVA.
Die Frist für den Abschluss von DIVA 2025 läuft bis zum 31. März.
Nach Ausfüllen und Einreichen des DIVA erfolgt der Antrag auf Gewährung der Entschädigung über das E-Filing-System im Abschnitt „Allgemeine Fragen“, wo die Begünstigten neben dem Dokument mit den persönlichen Bankkontodaten (IBAN) auch die Familienbescheinigung und die begründenden Unterlagen hochladen müssen, die die für die Ausbildung der Kinder entstandenen Kosten belegen, wie zum Beispiel: Verträge mit Bildungseinrichtungen und Zahlungsdokumente (Rechnungen) für Kinder, Dokumente (Rechnungen) für Kinder, Dokumente (Rechnungen) für Bezahlung von Fremdsprachen etc.
Der aus dem Landeshaushalt bereitgestellte Fonds für Bildungsentschädigungen hat ein Volumen von 15 Millionen Euro.
Die Steuerverwaltung geht davon aus, dass die Gesamtzahl der Personen, die DIVA 2025 ausfüllen und einreichen werden, 200.000 erreichen wird.
Aufgrund der Anträge auf Abzug von Kosten für die Kindererziehung im Wert von 48.000 ALL und 100.000 ALL wird DIVA auch von Personen ausgefüllt, die nicht zur Einreichung verpflichtet sind, d. h. von Personen mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von weniger als 1,2 Millionen ALL.
Aufgrund dieser Änderungen wird im Vergleich zu den im Jahr 2025 für DIVA 2024 abgegebenen Meldungen ein Anstieg der Zahl der Meldungen um etwa 75,5 Tausend bzw. 60 % prognostiziert./Monitor.al/
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