Staatspolizei
7 Polizisten wurden wegen offensichtlicher Nichtumsetzung der gesetzlichen Bestimmungen zur Erfüllung ihrer Funktionspflichten vom Dienst suspendiert, im Zusammenhang mit dem Fall des Anbaus von Betäubungsmittelpflanzen in zwei geschlossenen Räumlichkeiten im Dorf Kurtaj, Peqin, am 19.03.2026.
Nach den am Tatort auf Anordnung des Generaldirektors der Staatspolizei durchgeführten Ermittlungs- und Verfahrensmaßnahmen mit dem Ziel, die rechtliche Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit dem am 19.03.2026 entdeckten Fall des Anbaus von Betäubungsmittelpflanzen in zwei geschlossenen Räumlichkeiten im Dorf Kurtaj, Peqin, zu ermitteln, leitete die Direktion für Berufsnormen eine Disziplinaruntersuchung gemäß Artikel 121 Absatz 1 Buchstabe „i“ des Gesetzes „Über“ ein der Landespolizei“, „Offene Nichtumsetzung gesetzlicher Vorschriften zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben“, für Polizeibedienstete:
Commissioner AG, von Amts wegen Leiter der Peqin-Polizeistation;
Kommissar DK, amtierender Leiter der Abteilung für Massenkriminalität, auf der Polizeistation Peqin;
Stellvertretender SD-Kommissar mit der Rolle des Kriminalpolizeispezialisten auf der Peqin-Polizeistation;
MZ-Inspektor, mit der Aufgabe eines Community Policing Specialist, auf der Peqin-Polizeistation;
Stellvertretender Kommissar BL, ehemaliger Leiter der Polizeistation Peqin, derzeit Leiter der Polizeistation Devoll;
Kommissar DS, ehemaliger Leiter der Abteilung für Massenverbrechen auf der Polizeistation Peqin, derzeit amtierender Leiter der Abteilung für Massenkriminalität auf der Polizeistation Devoll;
Inspektor AK, ehemaliger stellvertretender Spezialist für die Kriminalpolizei (Agent) auf der Polizeistation Peqin, dient derzeit als Militärangehöriger in der Empfangs- und Sicherheitseinheit in Gjadër.
Für diese Mitarbeiter gelten für bei der Erfüllung der Aufgabe festgestellte Mängel gemäß § 163 Abs. 3 Buchstabe „a“ der Landespolizeiordnung, genehmigt durch die VKM Nr. 112 vom 24.02.2025 wurde die Disziplinarsperre verhängt.
Die Staatspolizei ist bestrebt, die kriminelle Tätigkeit des Anbaus von Betäubungsmittelpflanzen zu verhindern, aufzudecken und zu unterdrücken, die Täter vor Gericht zu stellen und jeden Polizeibeamten zu bestrafen, der seinen Pflichten nicht nachkommt, der zum Gehilfen oder Parteigänger der Bürger wird, die diese Tätigkeit ausüben.
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