Das National Business Center werde keine Dienstleistungen mehr am Schalter anbieten, schreibt A2 CNN.
Die Nachricht wurde vom Ministerrat selbst durch eine Ankündigung bekannt gegeben, in der es heißt, dass diese Dienste nur online über das E-Albania-Portal angeboten werden.
Diese Entscheidung trat nach der Veröffentlichung im offiziellen Notizbuch in Kraft und wird voraussichtlich in diesen Tagen umgesetzt.
Wir erinnern Sie daran, dass die sozialistische Regierung betont hat, dass viele der Dienste in den Staatsämtern durch Online-Dienste über das E-Albania-Portal ersetzt werden.
Beachten:
FÜR EINIGE ÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN ZUM BESCHLUSS NR. 391 VOM 3.5.2017 DES MINISTERRATS „ZUR FESTLEGUNG DER REGISTRIERUNGS- UND VERÖFFENTLICHUNGSVERFAHREN IM NATIONALEN GESCHÄFTSZENTRUM“, GEÄNDERT
Zur Unterstützung von Artikel 100 der Verfassung und Artikel 76 des Gesetzes Nr. 9723 vom 3.5.2007, „Über die Unternehmensregistrierung“, geändert auf Vorschlag des Ministers für Wirtschaft, Kultur und Innovation, Ministerrat Amtsblatt Jahr 2024 – Nummer 206 Seite|22205
ENTSCHEIDEN:
Im Beschluss Nr. 391 vom 3.5.2017 des Ministerrats „Über die Festlegung der Registrierungs- und Veröffentlichungsverfahren im National Business Center“ in der jeweils gültigen Fassung werden folgende Änderungen und Ergänzungen vorgenommen:
I. Im Kapitel I „Organisation der Schalter“ werden folgende Änderungen vorgenommen:
1. Der Titel des Kapitels „Organisation der Schalter“ wird durch „e-Albania Portal“ ersetzt.
2. Punkt 2 wird wie folgt geändert: „2. Der Antrag auf Registrierung beim National Business Centre (NBC) erfolgt über das Portal „e-Albania“.
3. Ziffer 3 wird aufgehoben.
II. Im Kapitel II „Allgemeine Bewerbungsvoraussetzungen“ werden folgende Änderungen vorgenommen:
1. In Nummer 5 werden die Worte „… in der Nähe des KKB …“ gestrichen.
2. In Nummer 6 wird das Wort „… einreichen …“ durch die Wörter „… elektronisch hochladen …“ ersetzt.
III. Kapitel III „Antragsverfahren an den zentralen Schaltern und Serviceschaltern im Gebiet“, bestehend aus den Nummern 10 bis 23, wird aufgehoben.
IV. Im Kapitel V „Verfahren zur Antragsbewertung“ werden folgende Änderungen vorgenommen:
1. In Nummer 33 werden die Worte „… Nummer 23 oder …“ gestrichen.
2. Punkt 34 wird wie folgt geändert:
„34. Der bevollmächtigte Beamte (Registrar) der KKB prüft eingehend, ob der Antrag und die Begleitdokumente den Anforderungen gemäß Punkt 1, Artikel 54 des Gesetzes über die Gewerbeanmeldung entsprechen, und überprüft die von den elektronisch authentifizierten Personen durchgeführten Handlungen Person.” .
3. In Nummer 41 werden die Worte „… III oder …“ gestrichen.
4. Im Buchstaben „b“ von Nummer 44 werden die Worte „… III oder…“ gestrichen.
V. Im Kapitel VI „Bestimmungen zur Bekanntgabe von Entscheidungen“ werden folgende Änderungen vorgenommen:
1. Punkt 46 wird wie folgt geändert: „46. Jede Entscheidung der CKB über die Genehmigung, Aussetzung oder Ablehnung des Antrags wird dem Antragsteller spätestens 1 (einen) Tag nach dem Antrag elektronisch auf dem Portal „e-Albania“ sowie auf der offiziellen Website der CKB mitgeteilt das Datum der Antragstellung.“.
2. Die Ziffern 47 und 48 werden aufgehoben.
3. In den Nummern 50 und 51 werden die Worte „… einzureichen …“ durch die Worte „… elektronisch auf das Portal „e-Albania“ hochzuladen …“ ersetzt.
VI. Im Kapitel VII „Bestimmungen zur elektronischen Veröffentlichung und Informationsbeschaffung“ werden folgende Ergänzungen und Änderungen vorgenommen:
1. In Punkt 54 werden nach den Worten „… auf der offiziellen Website der KKB…“ die Worte „… sowie auf dem Portal „e-Albania“…“ eingefügt.
2. Die Nummern 55 und 56 werden wie folgt geändert:
„55. Jede interessierte Person kann, ohne sich ausweisen zu müssen, die von der CKB auf der offiziellen Website veröffentlichten Daten nach allen registrierten Daten durchsuchen, mit Ausnahme der Wohnadresse von Einzelpersonen. Diese Recherchen können elektronisch auf der offiziellen Website der KKB durchgeführt werden.
56. Jede Person hat das Recht, in elektronischer Form Auszüge der registrierten Daten jeder Person zu erhalten. Darüber hinaus kann jede Person gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr Kopien der im Register hinterlegten Begleitdokumente in Papierform erhalten.“
3. Die Punkte 57, 58, 59 und 60 werden aufgehoben.
VII. In Kapitel X „Verfahren zur Fehlerbeseitigung“ wird Nummer 70 wie folgt geändert:
„70. Der Antrag auf Berichtigung des Fehlers kann online von der Stelle, zu der die Daten gehören, über das Portal „e-Albania“ gestellt werden.
Dieser Beschluss tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Premier
Eddie Rama
Join The Discussion