Die albanische Regierung hat angesichts der Vorbereitung auf den Beitritt zum gemeinsamen Transitübereinkommen und der Annäherung an die Rechtsvorschriften der Europäischen Union einen Gesetzesentwurf mit erheblichen Änderungen des Zollkodex eingereicht.
Ziel ist es, die Verfahren für Wirtschaftsbetreiber zu erleichtern, die rechtliche Klarheit zu erhöhen und moderne Praktiken der Zollkontrolle umzusetzen.
Änderungen sind für die Einbeziehung des “temporären Speicher” -Verfahrens als Teil der Zollformalitäten, klarere Regeln für die Beschwerung und Einschränkung der Zinssätze für ausstehende Schulden.
Ein weiteres Element ist die Vereinigung der Begriffe und Gültigkeitsfristen für Tarife und Herkunftsinformationen laut EU -Praxis.
Der Gesetzentwurf sieht eine Befreiung von Importverbindlichkeiten für reparierte oder modifizierte Waren außerhalb des Zollgebiets Albaniens vor, wenn diese Verarbeitung an Orten auftritt, mit denen Albanien besondere Vereinbarungen hat.
Es verbessert auch die Transparenz für Zollentscheidungen, die sich nachteilig auf die Unternehmen auswirken und das Recht auf Informationen und Berufung garantieren.
Änderungen zielen auch darauf ab, eine rechtliche Grundlage für den Betrieb des nationalen “Fensters” sowie für die Entwicklung neuer Computersysteme gemäß dem computergestützten EU -Computersystem zu schaffen.
Der Gesetzentwurf wurde von der Generaldirektion des Zolls mit Unterstützung der EU und der Weltbankxperten ausgearbeitet.
Join The Discussion