Für die Wahlen in den fünf Gemeinden des Landes schlägt die CEC neue Fristen für Parteien und Kandidaten vor

Für die Wahlen in den fünf Gemeinden des Landes schlägt die CEC neue Fristen für Parteien und Kandidaten vor


Die Zentrale Wahlkommission hat neue Fristen für die Wahlen am 9. November vorgeschlagen, da die gerichtliche Pattsituation immer noch andauert.

Während der Sitzung im Wahlkollegium schlug die CEC den 16. Oktober als letzte Frist für die Registrierung politischer Parteien und unabhängiger Kandidaten vor.

Es war die Sozialistische Partei, die sagte, dass die Justiz eine Entscheidung treffen sollte, da die Zeit für die Vorbereitung von Teilwahlen für die fünf Gemeinden nicht ausreiche.

Außerdem schlägt die CEC vor, dass der Wahlkampf am 1. November beginnen wird, wobei den Kandidaten eine Frist zur Einreichung des Registrierungsantrags bis spätestens 24. Oktober bleibt.

Es bleibt nun dem Wahlkollegium überlassen, die Termine endgültig festzulegen, die die politischen Kräfte benötigen, um die Namen der Kandidaten zu hinterlegen und den Wahlkampf für die Gemeinden Vlora, Berat, Tepelena und Cerrik durchzuführen./VisionPlus.tv

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