Die Verhaftung des Anwalts Ulian Barjami, der Lenkungsausschuss der Anwaltskammer: Wir werden alle Strafverfahren bis zum 25. Oktober boykottieren

Die Verhaftung des Anwalts Ulian Barjami, der Lenkungsausschuss der Anwaltskammer: Wir werden alle Strafverfahren bis zum 25. Oktober boykottieren


Der Lenkungsausschuss der Anwaltskammer Albaniens wird alle Gerichtsverfahren für fünf Tage boykottieren.

Diese Entscheidung fiel nach der Festnahme des Anwalts Ulian Barjam. Die Daten, die boykottiert werden, sind der 20. bis 25. Oktober.

In einer einstimmigen Entscheidung betont der Ausschuss, dass die Situation nach direktem Kontakt mit dem Anwalt Barjami und einer detaillierten Prüfung des Vorfalls als „äußerst ernst“ eingestuft wurde und eine dringende institutionelle Reaktion erfordert.

ENTSCHEIDUNG

Lenkungsausschuss der Anwaltskammer Albaniens

Der Lenkungsausschuss der Anwaltskammer Albaniens untersuchte die äußerst schwere Fahrweise im Zusammenhang mit der Festnahme des Kollegen Av. Ulian Barjami, nachdem er persönlich mit seinem Kollegen Barjami Kontakt aufgenommen und direkt und ausführlich von dieser Veranstaltung erfahren hat. Per Umlaufbeschluss beschloss der Ausschuss einstimmig:

  1. Sperrung durch Boykott sämtlicher Strafverfahren, sowohl im Ermittlungs- als auch im Prozessbereich, auf allen Ebenen, einschließlich der Verfahren im Verfassungsgerichtshof, für die Termine 20. Oktober bis 25. Oktober. Ausgenommen von den Wirkungen dieser Entscheidung ist die Mitwirkung an Strafverfahren mit dem Zweck der Anordnung, Änderung, Ersetzung und Löschung von Sicherheitsmaßnahmen.
  2. Das Versäumnis von Anwälten, an den oben genannten Terminen am Strafverfahren teilzunehmen, sowohl an den Ermittlungen als auch am Verfahren, ist ein objektiver Grund für die Verschiebung des Gerichtsverfahrens.
  3. Die Nichtumsetzung dieser Entscheidung durch Rechtsanwälte stellt einen schwerwiegenden Disziplinarverstoß dar und ist somit Grundlage für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens durch den Disziplinarausschuss, verbunden mit der Verhängung schwerster Disziplinarmaßnahmen, der Aussetzung bis hin zum Entzug der Berufserlaubnis.
  4. Der Lenkungsausschuss bittet den Hohen Justizinspektor, den Hohen Justizrat und den Hohen Strafverfolgungsrat um die dringende und verantwortungsvolle Verpflichtung, diese Angelegenheit zu prüfen.
  5. Mit der Umsetzung dieser Entscheidung sind die örtlichen Anwaltskammern beauftragt.
  6. Hinterlegung einer Kopie der Entscheidung bei jedem Gericht auf allen Ebenen.
  7. Hinterlegung einer Kopie der Entscheidung beim Hohen Justizinspektor, beim Hohen Justizrat und beim Hohen Staatsanwaltschaftsrat.
  8. Verschiebung des vorab vereinbarten runden Tisches mit dem Justizministerium am 20. Oktober zum Thema „Diskussion des Strafgesetzbuchprojekts zwischen der Arbeitsgruppe und der Anwaltskammer Albaniens“, organisiert vom Justizministerium, auf einen anderen Termin.

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