Das Sonderberufungsgericht lehnte den Antrag des ehemaligen Präsidenten Ilir Meta ab, die Sicherheitsmaßnahmen zu ändern, und behielt damit die Entscheidung für „Festnahme im Gefängnis“ bei.
Metas Berufung wurde einen Tag nach der Ablehnung seines Antrags auf Aufhebung dieser Sicherheitsmaßnahme durch GJKKO eingereicht.
Sein Anwalt Kujtim Cakrani bezeichnete die Entscheidung als einen gefährlichen Präzedenzfall und betonte, dass seiner Meinung nach die gesetzlichen Haftbedingungen überschritten worden seien.
Laut Cakran bestehe in diesem Stadium des Prozesses keine Gefahr mehr, dass Ilir Meta die Beweise beeinflusst oder verfälscht, sodass die Sicherheitsmaßnahme ungerechtfertigt sei.
Er warf der Justiz außerdem einen Mangel an Freispruchsurteilen und die Umwandlung von Gerichtssälen in „Erschießungskommandos“ vor.
/vizionplus.tv
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