Während im Dezember damit gerechnet wird, dass das Fiskalpaket und der Haushalt den endgültigen Stempel erhalten, haben die Interessengruppen eine differenzierte Steuer für die Neubewertung von Immobilien vorgeschlagen.
Sollte das Aufwertungsgesetz wie von der Regierung vorgeschlagen angenommen werden, dürfte es für die Bürger eine größere Belastung darstellen als für die Unternehmen. Der Neubewertungssatz von 5 % ist der höchste anzuwendende Satz.
„Suchen Sie mir ein Land auf der Welt, in dem eine mittelständische Familie genauso Steuern zahlt wie ein Unternehmen. Die Neubewertung bietet dies an, einen Steuersatz von 5 % sowohl für das, was das Haus zum Marktwert bringt, als auch für ein Unternehmen, das Grundstücke für wirtschaftliche Aktivitäten besitzt. Daher schlagen wir als Verband eine Differenzierung vor, 3 % für Wohnobjekte und 5 % für Geschäftsobjekte. Diese Differenzierung wäre gerechter.“ sagte Reinaldo Pipiria, Direktor des Vereins „NAREA“.
Parallel zu diesem Antrag erklärt der Verband, dass die einjährige Frist für die Neubewertung nicht ausreiche. Das Interesse ist so groß, doch die Kapazitäten der Katasterbehörde sind begrenzt.
„Wir glauben, dass ein Jahr nicht ausreicht. Die Daten zeigen, dass die Kapazität des ASHK im Laufe eines Jahres maximal 40.000 Anträge erreicht. Mittlerweile stellt sich unter Bezugnahme auf die Volkszählungsdaten heraus, dass es etwa 500.000 Wohnobjekte gibt, die für eine Neubewertung in Frage kommen.“ die Bibel.
Aber warum ist eine Neubewertung von Immobilien wichtig? Eine Privatperson hat ein Interesse daran, die Immobilie auf den Marktwert zu bringen, falls sie sie verkaufen möchte, da sie auf diese Weise Geld von der hohen Steuer spart, die erhoben wird.

Der Verein „NAREA“ fordert, dass die Frist für die Neubewertung mit korrigierter Steuer mindestens eineinhalb Jahre beträgt. /vizionplus.tv
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