Begaj erlässt das Gesetz zum Interessenkonflikt für hohe Beamte

Begaj erlässt das Gesetz zum Interessenkonflikt für hohe Beamte


Der Präsident der Republik, Bajram Begaj, hat das Gesetz „Zur Verhinderung von Interessenkonflikten“ erlassen. Dieses Gesetz sieht Beschränkungen für ehemalige leitende Beamte vor, da es ihnen untersagt ist, als Führungskräfte in privaten Unternehmen beschäftigt zu werden.

Darüber hinaus sieht das Gesetz Einschränkungen nicht nur für Beamte, sondern auch für deren Familienangehörige vor.

Beamten in hohen verfassungsmäßigen Positionen, Regierungsmitgliedern, Abgeordneten und Bürgermeistern sowie deren Familienangehörigen ist der Besitz von Aktien oder die Ausübung von Geschäftstätigkeiten, die vom Staatsvermögen profitieren, untersagt.

Es ist ihnen untersagt, Geschenke anzunehmen, deren zulässiger Höchstwert auf 10.000 ALL begrenzt ist.

Ehemaligen Beamten ist für die Dauer von bis zu zwei Jahren nach Ende des Mandats die Beschäftigung in Führungspositionen in Privatunternehmen, die mit ihrer vorherigen Institution in Zusammenhang stehen, untersagt.

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