Das Transparency Board hat heute Abend neue Senkungen der Kraftstoffpreise im Land beschlossen. Gemäß der jüngsten Entscheidung wurde der Ölpreis um 3 Lek pro Liter gesenkt und wird zu 193 Lek/Liter verkauft, während Benzin um 1 Lek pro Liter reduziert wurde und zu 179 Lek/Liter verkauft wird.
Der Beschluss tritt heute um 13:30 Uhr in Kraft und bleibt bis zur nächsten Vorstandssitzung unverändert.
Die Behörden haben die Marktbetreiber vor der verbindlichen Umsetzung der festgelegten Preise gewarnt, bei Verstößen ist eine Einstellung der Tätigkeit vorgesehen.
„Der Einzelhandelspreis des Gasöl-Nebenprodukts der Norm SSH EN 590 sollte nicht mehr als 193 ALL/Liter betragen, während der Großhandelspreis nicht mehr als 181 ALL/Liter betragen sollte.
Der Einzelhandelspreis des SSH EN-Standardbenzinnebenprodukts sollte nicht mehr als ALLE 179/Liter betragen, während der Großhandelspreis nicht mehr als ALLE 167/Liter betragen sollte.
Die vom Vorstand festgelegten Preise treten heute um 8:30 Uhr in Kraft und gelten bis zur nächsten Vorstandssitzung, in der die Änderungen der Verkaufspreise berücksichtigt werden.
Wir machen jeden Groß- und Einzelhandelsbetreiber von Erdölnebenprodukten auf die Verpflichtung aufmerksam, diese Entscheidung umzusetzen.
Bei festgestellten Verstößen verschiedener Betreiber wird die Aussetzung der Aktivität verhängt.
Das Ministerium für Wirtschaft und Innovation setzt sich gemeinsam mit dem Finanzministerium und dem Ministerium für Infrastruktur und Energie dafür ein, die Interessen der albanischen Verbraucher zu schützen und die Grundsätze des fairen Wettbewerbs auf dem Markt aufrechtzuerhalten.
ERKLÄRUNG: Unter Bezugnahme auf das normative Gesetz Nr. 1, Datum 3.4.2026 „Zur Ergänzung des Gesetzes Nr. 61/2012 „Über Verbrauchsteuern in der Republik Albanien“, geändert, wobei vorgesehen ist, dass für den Fall, dass der Einzelhandelspreis für Diesel mehr als 220 Lek/Liter oder für Benzin mehr als 200 Lek/Liter beträgt, die Verbrauchsteuer in Höhe von 80 % erhoben wird. Basierend auf der Anwendung der Methode zur Berechnung der Höchstpreise für Einzelhandelsverkäufe werden die Preise berechnet liegen unter dem Grenzwert des normativen Gesetzes Nr. 1 vom 3.4.2026 und daher wird der Verbrauchsteuersatz in voller Höhe, zu 100 %, angewendet“, heißt es in der Ankündigung..
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