Erlass von Verpflichtungen für Unternehmen, Steuern veröffentlichen Fristen für Unternehmen, die davon profitieren

Erlass von Verpflichtungen für Unternehmen, Steuern veröffentlichen Fristen für Unternehmen, die davon profitieren


Die Steuerbehörden haben die Fristen für die Subjekte festgelegt, die Begünstigte des Gesetzes über den Erlass von Steuerpflichten sind.

Ab dem 10. Juni beginnt die Umsetzung bis zum Ende des Monats, in dem Personen, die 50 % des Kapitals für den Zeitraum 2015–2019 zahlen, von der Streichung der restlichen Schulden sowie aller Bußgelder und Zinsen profitieren.

Die Steuerbehörde schreibt außerdem vor, dass Steuererklärungen, die nicht bis zum 31. Dezember 2024 eingereicht wurden, bis Ende Juni eingereicht werden müssen, um vom Erlass von Bußgeldern für Verzögerungen zu profitieren.

Darüber hinaus kann bis zum 30. November der Verzicht auf die Berufung eingereicht werden, während der 31. Dezember 2026 die letzte Frist für die Inanspruchnahme der Vorteile der Amnestieregelung ist.

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